Der Sitzungspräsident - der Präsident des Bundestages, einer seiner fünf Stellvertreter oder Stellvertreterinnen - eröffnet die Debatte. Er ruft den jeweiligen Tagesordnungspunkt auf und erteilt den Abgeordneten das Wort. Als erstes darf der Antragsteller zum Thema reden, das kann auch der Berichterstatter eines Ausschusses oder der Bundesregierung sein.
Dann folgt die Aussprache im Plenum. Der erste Redner in der Aussprache soll nicht der Fraktion des Antragstellers angehören. Der Sitzungspräsident achtet auf die verschiedenen Parteirichtungen, auf Rede und Gegenrede und auf die Stärke der Fraktionen. Nach der Rede eines Abgeordneten oder Regierungsvertreters soll eine abweichende Meinung zu Wort kommen. Während der gesamten Debatte wird der Sitzungspräsident von den Schriftführern unterstützt, die direkt neben ihm sitzen und den Sitzungsvorstand bilden. Sie führen die Rednerliste und protokollieren die Abstimmungen.
Die Dauer der Debatte wird vorab vom Ältestenrat festgelegt. Sollten die Abgeordneten aber der Meinung sein, dass die geplante Redezeit der Bedeutung des Themas nicht gerecht wird oder dass sie mehr Zeit benötigen, kann die Redezeit auf Antrag des Plenums verlängert werden.
Die Debatte endet, wenn die geplante Redezeit abgelaufen ist oder wenn ein Antrag auf Debattenende gestellt wird. Oft fassen die Abgeordnten einen Beschluss am Ende der Debatte, stimmen über einen Antrag oder ein Gesetz ab. Beraten sie Gesetze in erster Lesung, überweisen sie den Entwurf zur weiteren Beratung in Fachausschüsse.
Am nächsten Tag liegt ein erstes Protokoll der Debatte vor. Die Abgeordneten können überprüfen, ob sie richtig wiedergegeben wurden. Erst wenn sie zugestimmt haben, wird der amtliche stenografische Bericht der Sitzung veröffentlicht.
Falls ein Abgeordneter in seinem Büro arbeitet, kann er die Debatte über das Parlamentsfernsehen verfolgen. Rechtzeitig zur Abstimmung ertönt zudem in allen Gebäuden des Bundestages ein Klingelton. So verpasst kein Abgeordneter wichtige Entscheidungen.
Als Grundsatzdiskussion über die Leitlinien der Politik schließt sich eine große Debatte oft an eine Regierungserklärung an. Umstrittene Gesetzentwürfe, eine große Anfrage oder der Bundeshaushalt können das Thema einer großen Debatte sein. Die genaue Dauer wird dabei nicht festgelegt, stattdessen wird nur ein ungefähres Ende oder die Anzahl der Tage, die die Debatte dauern soll, genannt. So können viele Abgeordneten mit debattieren, und auch die Regierung hat ausreichend Zeit zur Stellungnahme.
Um Fachthemen kurz und knapp zu diskutieren, gibt es die Kurzdebatte, auch Fachdebatte genannt. Sie dient der öffentlichen Erklärung der Position, die die jeweilige Fraktion zu einem bestimmten Thema hat. Deshalb dürfen pro Fraktion nur ein bis zwei Redner sprechen, wobei jeder maximal fünf bis zehn Minuten Zeit hat. Dank der Fachdebatte können die vielen Themen, mit denen sich die Parlamentarier detailliert befassen, auch im Plenum diskutiert werden.
Eine besondere Form der Kurzdebatte findet jeden Mittwoch um 13 Uhr statt. In jeder Sitzungswoche stellen sich 30 Minuten lang Mitglieder der Bundesregierung der "Befragung der Bundesregierung" durch die Abgeordneten. So informieren sich die Parlamentarier über die neuesten Beschlüsse und Ergebnisse im Kabinett.
Themen von allgemeinem Interesse kommen in der "Aktuellen Stunde" ins Plenum. Sie kann auf Beschluss des Ältestenrates oder auf Antrag einer Fraktion einberufen werden. Eine Aktuelle Stunde sollte eigentlich nicht länger als eine reale Stunde dauern. Deshalb ist auch die Redezeit der Abgeordneten auf fünf Minuten begrenzt. Die Redezeit von Mitgliedern der Regierung oder des Bundesrates wird jedoch nicht in die 60 Minuten einberechnet, so dass Aktuelle Stunden tatsächlich regelmäßig länger als eine Stunde dauern.
Damit möglichst viele Abgeordnete an der Aussprache zu grundlegenden Themen anwesend sind, wurde 1995 die Plenar-Kernzeit eingeführt. Sitzungen anderer Gremien finden zu dieser Zeit in der Regel nicht statt. So können alle Abgeordneten an der Debatte teilnehmen, denn auf der Tagesordnung stehen meist grundlegende, zentrale Themen, die nicht nur von den Fachleuten debattiert werden. Die Kernzeit, auch Donnerstagsdebatte genannt, dauert vier bis sechs Stunden. Für die Grundsatzdebatte gilt generell: nur zehn Minuten Redezeit für jeden Abgeordneten, damit möglichst viele zu Wort kommen.
Nicht jeder darf im Deutschen Bundestag reden. Über das Rederecht verfügen die zum Bundestag gewählten Abgeordneten. Das Redeprivileg besitzen die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten, sie müssen "jederzeit gehört werden". Ausnahmen sind hohe Staatsgäste. Einige ausländische Präsidenten konnten vor dem Bundestag eine Rede halten.
Wieviele Abgeordnete in einer Debatte reden dürfen, hängt von der Größe ihrer Fraktion ab. Je größer die Fraktion, desto mehr Redezeit erhält sie und umso mehr Abgeordnete können ans Mikrofon treten. Abgeordnete bitten vor der Debatte bei der Fraktion um Redezeit. Der Geschäftsführer der Fraktion entscheidet dann, wer wann reden darf.
Seit 1969 gilt der Grundsatz: ein Redner darf im Plenum nicht länger als 15 Minuten sprechen. Fraktionen können aber längere Redezeiten anmelden. Der Sitzungspräsident oder die Sitzungspräsidentin wacht streng über die Einhaltung der Redezeit. Notfalls entzieht er dem Abgeordneten das Wort.
1953 wurden im Bundestag Saalmikrofone eingeführt, seitdem können Abgeordnete Zwischenfragen stellen. Der Redner muss ihnen allerdings zustimmen. Bei der Zwischenfrage darf ein Abgeordneter eine gezielte Frage zur Rede stellen.
Seit 1990 gibt es auch die Möglichkeit der Kurzintervention während oder am Ende eines Debattenbeitrages. So kann er die Frage sogar noch weiter erläutern oder sogar ein völlig unabhängiges Statement abgeben. Länger als drei Minuten darf eine Kurzintervention jedoch nicht dauern.