Der Haushaltsplan mit seinen knapp 3000 Seiten stellt alle für ein Haushaltsjahr veranschlagten Ausgaben und die zu ihrer Deckung vorgesehen Einnahmen systematisch zusammen und unterscheidet zusätzlich nach Arten und Aufgaben. Die meisten Seiten sind der Haushaltsplanung der Einzelpläne, der einzelnen Ressorts, gewidmet.
Die Bundesregierung stellt einen Entwurf zusammen, den sie an Bundestag und Bundesrat weiter leitet. Der Bundestag berät den Entwurf an mehreren Tagen in der so genannten Haushaltswoche im Plenum. Die Abgeordneten setzen sich in den Beratungen mit den Grundzügen der Politik der Regierung auseinander. Mit den Details zu den vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben befassen sich anschließend die Fachausschüsse. Federführend ist dabei der Haushaltsausschuss, der jeden Posten berät und eventuell Veränderungen vorschlägt. Meist zwei Monate später wird in der zweiten Lesung wieder für jeden Politikbereich der Haushalt erneut beraten und abgestimmt, bis er in der dritten Lesung eine Mehrheit im Bundestag findet.
Im Unterschied zum konkreten, auf ein Haushaltsjahr bezogenen Haushaltsplan, entwickelt der Finanzplan eine langfristige Perspektive. Ein Finanzplan wird für einen Zeitraum von fünf Jahren aufgestellt.
Den größten Teil erhält der Bund aus Steuergeldern. Nach der Umsatzsteuer macht die Einkommenssteuer den zweitgrößten Anteil der Staatseinnahmen aus. An dritter Stelle der Steuereinnahmen kommt die Mineralölsteuer. Zu weiteren Einnahmen gehörten auch die Gewinne der Bundesbank und Gebühren wie der LKW-Maut oder auch Erlöse aus dem Verkauf von Bundesbesitz.
Jeder zweite Euro wird für die soziale Sicherung ausgegeben, das heißt für Renten, Arbeitsmarkt und Kindergeld. Die nächsten größeren Posten gibt der Bund für Personal und für die Zinsen der Staatsschulden aus. Der Bund investiert zudem in Fernstraßen und Eisenbahnen, in den kommunalen Straßenbau und öffentlichen Personennahverkehr, in die Entwicklungshilfe, Bildung und Forschung, Wohnungsbau und Ganztagsschulen.
Der Haushaltsausschuss beschäftigt sich mit den Details des Haushaltsplanes und verständigt sich darüber auch schon im Vorfeld über jeden Einzelplan mit den Zuständigen im jeweiligen Ministerium. Die Parlamentarier behandeln in vielen und langen Sitzungen jeden einzelnen der rund 6000 Haushaltstitel und über Änderungsanträge. Am Ende gibt er eine Empfehlung ab, über die der Bundestag erneut berät und entscheidet.
Welche Rolle spielt der Bundesrat?
Der Bundesrat erhält wie der Bundestag den Haushaltsplanentwurf von der Bundesregierung. Hat der Bundesrat Bedenken, kann er Einspruch erheben. Der Bundestag kann einen Einspruch des Bundesrates aber mit der entsprechenden Mehrheit zurückweisen.