Neun Abgeordnete begleiten Debatten des Ethikrates
Als ein "sichtbares Gremium des Deutschen Bundestages", über das sich die Abgeordneten wieder an der gesellschaftlichen Diskussion zu ethischen Fragen beteiligen könnten, bezeichnete René Röspel (SPD) am Mittwoch, dem 23. April 2008, den neuen parlamentarischen Ethikbeirat. Röspel war zuvor zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt worden.
Unter Leitung von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert
hatte sich der parlamentarische Ethikbeirat am Mittwoch in Berlin
konstituiert. Konzipiert ist er als Schnittstelle zwischen dem
Parlament und dem neuen Deutschen Ethikrat, der im Auftrag von
Bundestag und Bundesregierung sowie auf eigene Initiative
tätig wird.
Stellvertretende Vorsitzende des „Parlamentarischen
Beirats zu Fragen der Ethik insbesondere in den
Lebenswissenschaften“ ist die Abgeordnete Ilse Aigner
(CDU/CSU). Weitere Mitglieder sind die Abgeordneten Dr. Jürgen
Gehb (CDU/CSU), Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU), Marianne Schieder
(SPD), Dr. Carola Reimann (SPD), Ulrike Flach (FDP), Dr. Petra
Sitte (DIE LINKE.) und Priska Hinz (BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN).
Röspel betonte, nach der kürzlich erfolgten Konstituierung des Deutschen Ethikrates gebe es jetzt eine Beratungsstruktur in ethischen Fragen, mit der es gelingen könne, die außerparlamentarische Debatte über ethische Fragen mit der im Parlament zu verzahnen. Er setze insbesondere in Verfahrensfragen auf einen breiten Konsens in dem neunköpfigen parlamentarischen Ethikbeirat.
Zu den Aufgaben gehöre des Ethikbeirates gehöre es, so
Röspel, die Debatten des Deutschen Ethikrates auf der
parlamentarischen Ebene zu begleiten und zu unterstützen.
Außerdem obliege ihm die Begleitung von
Gesetzgebungsverfahren vor allem zu medizin- und bioethischen
Themen auf nationaler und europäischer Ebene. Hierbei
kooperiere er mit den Fachausschüssen des Bundestages. In den
beiden vorangegangenen Legislaturperioden hätten sich im
Bundestag zwei Enquete-Kommissionen u.a. mit Palliativmedizin,
Patientenverfügungen, Präimplantationsdiagnostik und
Stammzellforschung befasst, die ausführliche inhaltliche
Grundlagen für die ethischen Debatten des Parlaments
geschaffen haben.
Der Deutsche Ethikrat löst den bisherigen Nationalen
Ethikrat ab, der sich im Juni 2001 konstituiert hatte. Die 26
Mitglieder werden je zur Hälfte von Bundesregierung und
Bundestag vorgeschlagen und anschließend vom
Bundestagspräsidenten berufen. Sie kommen aus den Bereichen
Naturwissenschaft, Medizin, Theologie, Philosophie, Ethik, Recht
und Wirtschaft und sollen ein großes Meinungsspektrum
repräsentieren. Da sie ihr Amt persönlich und
unabhängig ausüben sollen, dürfen die Ratsmitglieder
weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines
Landes noch der Bundesregierung oder einer Landesregierung
angehören. Sie werden für die Dauer von vier Jahren
berufen.
Der Deutsche Ethikrat soll über gesellschaftspolitische Themen informieren und öffentliche Diskussionen anregen. Er soll Stellung nehmen zu Themen aus Gesellschaft, Naturwissenschaft, Ethik, Medizin und Recht und Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln erarbeiten. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten, ähnlichen Einrichtungen anderer Staaten und internationalen Organisationen.