Mehr Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbare Energien
Am Freitag, dem 6. Juni 2008, verabschiedete der Bundestag insgesamt vier Gesetze zur Kraft-Wärme-Kopplung, zum Erneuerbaren Energienrecht und zur Marktöffnung des Messwesens bei Strom und Gas. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2020 deutlich zu senken.
Künftig soll die Kraft-Wärme-Kopplung gefördert ( 16/8305) und das Messwesen bei Strom und Gas für Wettbewerb geöffnet werden ( 16/8306). In namentlicher Abstimmung entschieden die Abgeordneten, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Strombereich bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent ( 16/8148, 16/8393) erhöht werden soll (Ergebnis).
Auch bei der Energieversorgung von Gebäuden soll ihr Anteil deutlich steigen ( 16/8149, 16/8395).
Zu Klimaschutz und Energiepolitik lagen dem Bundestag außerdem drei Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor (16/9426, 16/9429, 16/9432). Sie wurden an die Fachausschüsse überwiesen. Der Antrag der FDP, ( 16/7872), das Messwesen bei Strom und Gas zu modernisieren und für den Markt zu öffnen, wurde vom Bundestag abgelehnt.
Im Weiteren debattierte der Bundestag am Freitag über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Auch der Staatsaufbau in Afghanistan und die Biotechnologie standen zur Diskussion.