Reform familiengerichtlicher Verfahren verabschiedet
Die Förderung von jungen und mittelständischen
Unternehmen und ein größerer Schutz vor riskanten
Finanzinvestitionen standen am Freitag morgen auf der Tagesordnung
des Parlaments. Außerdem beschloss der Bundestag eine
Erhöhung des Wohngelds. Der Petitionsausschuss stellte seinen
Tätigkeitsbericht vor, der über die im Jahr 2007
eingegangenen und bearbeiteten Bitten und Beschwerden von
Bürgern informiert.
Verabschiedet wurde am Freitag bereits ein Gesetzentwurf zur „Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen“. Mit ihm will die Regierung die Bereitstellung von privatem Wagniskapital für junge und mittelständische Unternehmen fördern ( 16/6311). Auch dem Gesetzentwurf für ein "Risikobegrenzungsgesetz" stimmten die Abgeordneten zu. Die Bundesregierung hofft, künftig durch mehr Transparenz „unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren“ zu erschweren und zusätzlich die rechtlichen Voraussetzungen für einen besseren Schutz von Unternehmen und Finanzsystem zu schaffen ( 16/7438).
Die Opposition hatte zum Risikobegrenzungsgesetz eigene Anträge vorgelegt, die jedoch abgelehnt wurden. Die FDP hatte gefordert, den Darlehensnehmerschutz bei Kreditverkäufen an Finanzinvestoren zu verbessern, indem unter anderem der Kreditnehmer einer Abtretung seines Darlehens vorher zustimmen muss ( 16/8548). BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN plädierten für mehr Transparenz bei Kreditverträgen zur Immobilienfinanzierung. So müsste ein Kreditnehmer vorher informiert werden, dass sein Vertrag auf einen anderen Gläubiger übergehen kann, sofern dies nicht im Vertrag ausgeschlossen wird ( 16/5595). DIE LINKE. hatte zudem gefordert, eine Erzwingung der Zustimmung durch höhere Zinsen rechtlich auszuschließen ( 16/8182).
DIE LINKE. hatte zudem einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem sie die Arbeitnehmermitbestimmung bei Betriebsänderungen stärken wollte ( 16/7533). Er wurde in zweiter Beratung abgelehnt. Aktiengesellschaften sollte es danach nur noch mit Zustimmung des Aufsichtsrates möglich sein, "riskante und auf kurzfristige Rendite abzielende Geschäfte" zu tätigen.
In einem Antrag wollte die Fraktion zudem "Beschäftigte und
Unternehmen vor Ausplünderung schützen". So sollten diese
über ihre Interessenvertretung Einfluss auf die
Geschäftsstrategie nehmen können (
16/7526). Auch dieser Antrag wurde
abgelehnt.
Die mehr als 100 Jahre alten Regeln der Familiengerichtsbarkeit werden von Grund auf neu gefasst. Das entschied der Bundestag am Freitagmittag. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz ( 16/6308) sollen die Verfahren zwischen zerstrittenen Ehepartnern vereinfacht und beschleunigt werden. Ein neu geschaffenes Großes Familiengericht soll künftig für alle Familienstreitigkeiten zuständig sein.
Im kommenden Jahr wird zudem das Wohngeld für Geringverdiener deutlich steigen ( 16/6543). Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Parlament am Freitag, nachdem sich der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern in der vergangenen Woche auf die Neuregelung verständigt hatte. Das monatliche Wohngeld wird damit zum 1. Januar 2009 von durchschnittlich 90 auf 142 Euro angehoben. Wohngeldberechtigt sind derzeit rund 800 000 Empfänger, von der Erhöhung profitieren würden auch 300 000 Rentner.
Der Bundesrat muss dem Gesetz ebenfalls noch
zustimmen.
Später am Nachmittag stellte der Petitionsausschuss seinen Tätigkeitsbericht vor ( 16/9500). Der Bundestag erhielt 2007 demnach 16 260 Petitionen und Eingaben. Behandelt wurden 19 783 - rund 3000 waren Petitionen aus Vorjahren, die 2007 bearbeitet wurden.