Sachverständige äußerten sich zu Vorschlägen von FDP und Grünen
Überwiegend positiv haben Experten die Vorschläge von FDP und Bündnis 90/Die Grünen bewertet, das Opferentschädigungsgesetz zu erweitern. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 26. Januar 2009 ging es vor allem um das von beiden Fraktionen angestrebte Ziel, auch Menschen, die im Ausland Opfer von Gewalttaten geworden sind, in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufzunehmen.
Die FDP-Fraktion weist in ihrem Antrag (
16/585) darauf hin, dass das Gesetz bisher nur
in solchen Fällen wirke, in denen die Gewalttat im Inland
geschieht. Tatsächlich mache es für das Opfer jedoch
keinen Unterschied, ob es sich „im Schwarzwald oder auf
Rhodos aufhält“, schreiben die Abgeordneten. Deshalb
fordern sie eine Entschädigung für deutsche
Staatsbürger, Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten sowie
Ausländer mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus auch, wenn
sie im Ausland Opfer von Gewalt werden.
"Auch nichtdeutsche Opfer entschädigen"
Die Grünen verlangen in ihrem Gesetzentwurf ( 16/1067) darüber hinaus, auch Menschen ohne deutschen Pass, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier Opfer von Gewalt werden, nach dem Gesetz zu entschädigen. Dies sei bisher nicht der Fall, wenn die Opfer nicht mit Deutschen oder dauerhaft hier lebenden Personen verheiratet oder in gerader Linie verwandt seien, so die Fraktion.
Diese sollten deshalb, zumindest bis zum dritten
Verwandtschaftsgrad, mit in den Kreis der Anspruchsberechtigten
aufgenommen werden. Ebenso solle das Opferentschädigungsgesetz
an das Lebenspartnerschaftsrecht angepasst werden.
"Überschaubare Kostenbelastung"
„Die Welt hat sich geändert, wir werden immer globaler“, hob Reinhard Böttcher vom Weissen Ring hervor. Deshalb würde es seine Organisation sehr begrüßen, wenn der Anwendungsbereich des Gesetzes noch in der laufenden Wahlperiode ausgeweitet würde, sagte Böttcher.
In der Praxis sei es schon seit Jahren so, dass der Weisse Ring
eine „nennenswerte Zahl von Menschen“ betreue, die im
Ausland Opfer von Gewalt geworden seien. Die durch eine Ausdehnung
des Gesetzes absehbare zusätzliche Kostenbelastung für
den Bund schätzte er als „überschaubar“
ein.
"Auf engen Verwandtschaftsgrad achten"
Claudia Tietz vom Sozialverband Deutschland wies darauf hin, „dass der Kreis der Anspruchsberechtigten gerade bei Besuchsreisen nicht ausufern“ dürfe. Aus diesem Grund müsse auf einen engen Verwandtschaftsgrad geachtet werden. Eine Beschränkung bis zum dritten Verwandtschaftsgrad sei deshalb sinnvoll und eine Ausdehnung auf eingetragene Lebenspartnerschaften wünschenswert, sagte Tietz.
Auch Achim Backendorf vom Sozialverband VdK wies
auf eventuelle „Abgrenzungsprobleme“ bei
Verwandtschaftsbesuchen hin. Der Eingrenzungsvorschlag der
Grünen wirke dem aber entgegen, so Backendorf. Manfred
Bruns, Sprecher des Schwulen- und Lesbenverbands
Deutschland, vertrat hingegen die Auffassung, dass eine
Beschränkung auf Verwandte „obsolet“ sei. Ein
Schwuler, der in Berlin Freunde besuche und Opfer von Gewalt werde,
müsse ebenso ein Anrecht auf eine Entschädigung erhalten,
so Bruns.