Gesundheitsausschuss hörte Experten zu Anträgen der FDP und Linken
Forderungen nach Einschränkungen beim Versandhandel mit Arzneimitteln stoßen bei Experten auf gegensätzliche Einschätzungen. Dies wurde am 25. März 2009 in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu zwei entsprechenden Anträgen der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke deutlich.
Nach dem Willen der Freidemokraten (
16/9752) soll die „Abgabe von
Arzneimitteln über Abholstellen, wie es zurzeit beispielsweise
von Drogeriemärkten angeboten wird“, unterbunden werden.
Laut geltender Rechtslage könne anstelle des Apothekers
künftig auch ein Kioskbetreiber oder Tankwart unkontrolliert
Rezepte einsammeln und bestellte Arzneimittel ausgeben, kritisiert
die Fraktion.
Eine sachgemäße Behandlung und Lagerung sei damit nicht gewährleistet. Deshalb müsse im Gesetz klargestellt werden, dass ein Versand von Arzneimitteln nur unmittelbar an den Endverbraucher zulässig ist, unterstreicht die FDP.
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (
16/9754), den Versandhandel auf nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel zu begrenzen. Die alarmierend
hohe Zahl medikamentenabhängiger Menschen verlange nicht nach
einer Erleichterung des Zugangs zu Medikamenten über den
Versandhandel, sondern nach „Ausbau einer unabhängigen
und umfassenden Beratung in den Apotheken“, schreiben die
Abgeordneten.
In der Anhörung unterstützten unter anderem der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) sowie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) die zwei Anträge. „Wir halten beide Optionen für richtig“, sagte ABDA-Vertreter Lutz Tisch und bemängelte die Beratungsmöglichkeiten im Versandhandel.
Der Gesetzgeber könne verfassungsrechtlich einwandfrei ein
Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel
regeln. Bei nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtigen
Arzneimitteln sei ein Verbot der Abhol- oder
„Pick-up“-Stellen erforderlich. Für den BAH
bezeichnete Andrea Schmitz beide Maßnahmen
als notwendig. Die Aussicht, dass die Zahl gefälschter
Arzneimittel steigen könne, sei ein Grund, die Anträge zu
unterstützen.
Die BPI-Vertreterin Christine Lietz argumentierte, gegen die „Pick-up“-Stellen spreche vor allem, dass dort die Einhaltung der Regelungen zur Qualitätskontrolle und Lagerung nicht gewährleistet sei.
Dagegen sagte Katrin Kollex vom Bundesverband
Deutscher Versandapotheken (BVDVA), ihre Organisation halte ein
Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel
für verfassungs- und europarechtswidrig. Ihr Kollege
Christian Buse verwies darauf, dass
Versandapotheken laut Stiftung Warentest nicht schlechter berieten
als die „Vor-Ort“Apotheke“.
Martin Danner von der Bundesarbeitsgemeinschaft „Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen“ nannte die Einführung des Versandhandels mit Arzneimitteln eine „wichtige Ergänzung“ für chronisch Kranke und Behinderte.
Für den Verband Forschender Arzneimittelhersteller bezeichnete
Ulrich Vorderwülbecke es als „fragwürdig“,
den Versandhandel insgesamt zurückzudrehen. Wolfgang
Kaesbach vom Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenversicherungen betonte, die Krankenkassen seien für die
Einführung des Versandhandels gewesen und sprächen sich
dagegen aus, diesen Handel mit verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln zu unterbinden.