Opposition hält Vorschlag zu Vorstandsvergütungen für unzureichend
Zu hohe Gehälter und Abfindungen für Manager: Am Freitag, 20. März 2009, stand zum wiederholten Male das Thema der Vorstandsvergütungen auf der Tagesordnung des Bundestages. Hauptpunkt der knapp einstündigen Debatte war die erste Beratung eines Gesetzentwurfes von CDU/CSU und SPD zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen. Nach Abschluss der Aussprache wurde der Entwurf federführend an den Rechtsausschuss überwiesen.
Die Notwendigkeit einer Beschäftigung mit der Thematik sehen
alle Fraktionen. Joachim Poß (SPD), brachte es zu Beginn der
Debatte auf den Punkt: „Das Thema der
Vorstandsvergütungen behandelt die Grundlagen unserer
Wirtschaftsordnung. Und wenn wir diese sichern wollen, müssen
wir uns mit dem Thema befassen.“
Im Zentrum steht dabei für die SPD die Stärkung der
Verantwortung der Aufsichtsräte. Erreicht werden soll dies im
Gesetzentwurf (
16/12278) durch eine Verschärfung der
inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften über
Managervergütung im Aktiengesetz.
Ähnlich sieht das auch Otto Bernhardt (CDU/CSU): „In der letzten Zeit gab es einige unangenehme Einzelfälle, die geeignet sind, unser Wirtschaftssystem in der Öffentlichkeit in ein falsches Licht zu rücken. Deshalb haben wir den klaren Auftrag in Aktion zu treten.“
Wichtig ist der CDU/CSU nach den Worten Bernhardts, dass das Gesetz
zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen noch in dieser
Legislaturperiode verschiedet wird.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Aufsichtsrat eines Unternehmens bei der Festsetzung von Gesamtbezügen des einzelnen Vorstandsmitglieds Anreize für eine „nachhaltige Unternehmensentwicklung“ setzten muss. Daher sollen unter anderem künftig Aktienoptionen erst nach vier Jahren eingelöst werden können. Weiterhin soll es dem Aufsichtsrat erleichtert werden, Vorstandsvergütungen zu senken.
Ebenso soll die Offenlegung der Vergütung für
Vorstandsmitglieder konkretisiert werden und der Aufsichtsrat soll
die Entscheidung über Vorstandsverträge nicht mehr zur
abschließenden Behandlung an einen Ausschuss delegieren
können. Schließlich sollen ehemalige Vorstandsmitglieder
drei Jahre lang nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand nicht
Mitglied eines Prüfungsausschusses oder eines ähnlichen
Ausschusses werden können.
Nach Ansicht der FDP ann jedoch alles, was in dem jetzigen Gesetzesentwurf steht, auch durch die aktuelle Rechtslage erreicht werden. „Dass es zu den hohen Managervergütungen gekommen ist, liegt daran, dass die bestehenden Regelungen nicht angewandt worden sind und die Kontrolle versagt hat“, betonte Mechthild Dyckmans (FDP). Der Gesetzesentwurf schade also nicht, er bringe aber auch nichts.
Auch Die Linke ist mit dem Gesetzesentwurf der Koalition nicht
zufrieden. „Die Regelungen sind absolut unzureichend“,
erklärte Klaus Ernst (Die Linke). „Sie erwecken den
Eindruck, dass Sie etwas bewegen würde, aber praktisch werfen
Sie nur Nebelkerzen. Mit den vorgeschlagenen Regelungen kann man
absolut nichts anfangen.“
Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist klar, dass sich die Politik dazu bekennen muss, bis zu welcher Höhe Gehälter und Abfindungen für Manager gesellschaftspolitisch akzeptabel seien, dabei dürften allerdings keine konkreten Vorgaben über die Höhe gemacht werden. Der jetzige Gesetzentwurf sei „von solch einer Regelung aber weit entfernt“ meint Christine Scheel, Bündnis 90/Die Grünen. Der Entwurf enthielte damit nicht, „was der gute Titel versprechen würde“.
Der Bundestag beriet ferner einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Verhinderung von Exzessen von Managergehältern ( 16/12122). Dieser wurde federführend an den Finanzausschuss überwiesen. Weiterhin wurde über zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke über die Begrenzung des Steuerabzugs bei Managergehältern und der Managervergütung abgestimmt. Beide Oppositionsanträge wurden nach einer Empfehlung des Finanzausschusses jeweils mit den Stimmen des Hauses gegen die Antragssteller abgelehnt.