Bundestag verabschiedete Reform des Bilanzrechts
Dass im Parlament die lange Beratungszeit eines Gesetzentwurfs gelobt wird, ist selten: Im Fall des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes aber haben am Donnerstag, dem 26. März 2009, alle Fraktionen des Deutschen Bundestags betont, dass die lange Frist dem Gesetzeswerk gut getan habe. Als großen Vorteil werteten die Parlamentarier, dass damit auch erste Lehren aus der Finanzmarktkrise gezogen werden konnten.
Der Gesetzentwurf (
16/10067) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU,
SPD und FDP angenommen, Bündnis 90/Die Grünen und Die
Linksfraktion enthielten sich. Damit folgte der Bundestag einer
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (
16/12407). Ein Änderungsantrag der Linken
(16/12425) wurde mit den Stimmen aller
Fraktionen gegen die Antragsteller abgelehnt.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonte, das Gesetz sei die „größte Reform des Bilanzrechts seit mehr als 20 Jahren“. Es verschärfe einerseits die Vorschriften zur Offenlegung von Risiken und stärke so die Aussagekraft von Bilanzen, andererseits erleichterte es die Bilanzierung vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und trage so zum Bürokratieabbau bei. Außerdem werde damit das bewährte deutsche Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) im internationalen Wettbewerb gestärkt.
Nach dem Gesetz unterliegen Einzelkaufleute künftig nicht mehr
der Pflicht zur Buchführung und Bilanzierung, wenn sie
jährlich einen Umsatz von maximal 500.000 Euro und einen
Gewinn von 50.000 Euro nicht überschreiten. Sie können
sich künftig auf eine Einnahme-Überschuss-Rechnung
beschränken. Außerdem können Unternehmen
künftig selbst geschaffene Vermögenswerte wie etwa
Patente in ihrer Bilanz ausweisen.
Im Mittelpunkt der Debatte standen jedoch die Pflicht der Unternehmen, Zweckgesellschaften in der Bilanz auszuweisen und die so genannte Zweitwert-Bewertung von Finanzinstrumenten. Der „Charme der Zweckgesellschaften“, so Dr. Barbara Höll für Die Linke, sei es bislang gewesen, Ausfallrisiken aus der Bilanz auszulagern und habe in der Vergangenheit zu „bösen Überraschungen“ geführt.
Während ihrer Fraktion die Regelungen nicht weit genug gehen,
betonte Mechthild Dyckmans für die FDP, es sei zwar
„auch in Zukunft möglich, Risiken zu verlagern“,
man mache es den Unternehmen dabei aber „so schwer wie
möglich“. Für die SPD erklärte Klaus Uwe
Benneter, so werde künftig „der Schrott in den Bilanzen
ersichtlich sein und kann nicht wegradiert werden“.
Den Grünen ist vor allem die Zeitwertbewertung von Finanzinstrumenten wie Aktien, Fondsanteilen und Derivaten, die künftig für Kreditinstitute festgeschrieben ist – und anders als noch im Regierungsentwurf für andere Unternehmen gestrichen wurde – ein Dorn im Auge.
Während Zypries die Regelung damit verteidigte, anderenfalls
hätte man den deutschen Banken im internationalen Vergleich
geschadet, bemängelte Jerzy Montag, dass damit
„Luftbuchungen“, bei denen der Marktwert nicht den
realen Werten entspreche, weiterhin möglich seien. So werde
„Öl ins Feuer gegossen“. Auch die getroffene
Regelung, wonach Kreditinstitute künftig ein bilanzielles
Sicherheitspolster anlegen müssen und bestimmte Posten von der
Ausschüttung gesperrt sind, gleiche diesen
„Fehler“ nicht aus.
Für Antje Tilmann (CDU) bedeutet dieses Konstrukt indes, dass die „Institute in der nächsten Krise wesentlich gestärkter“ seien. Ein weiterer Vorteil des Gesetzes sei, dass damit EU-Richtlinien „eins zu eins“ umgesetzt würden. Das erspare gerade den Mittelständlern zusätzliche Belastungen.
Fraktionsübergreifend wurden die konstruktiven Beratungen der
vergangenen Monate gelobt. So hätten zahlreiche
Änderungswünsche auch der Opposition Eingang in das
Gesetzeswerk gefunden. Benneter betonte in seinem Statement, das
HGB sei nun „der Leuchtturm im Dschungel der internationalen
Bilanzvorschriften“ und werde ausdrücklich „zur
Nachahmung empfohlen“.