Bundestag legte Entschädigungsansprüche für die Passagiere fest
Der Bundestag hat am Freitag, 24. April 2009, eine neue gesetzliche Regelung von Fahrgastrechten beschlossen. Die Abgeordneten nahmen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Opposition einen Gesetzentwurf der Regierung an, der Bahnkunden künftig mehr Rechte einräumt: So bekommen sie unter anderem bei Verspätungen ab 60 Minuten künftig ein Viertel des Fahrpreises erstattet. Während die Koalition diese Regelungen einen „guten Tag für Verbraucher“ nannte, kritisierte die Opposition sie als nicht weitgehend genug. Wenn das Gesetz auch die Zustimmung des Bundesrates findet, soll es nach Willen der Regierung noch vor der „Sommerreisesaison“ in Kraft treten.
Das nun beschlossene Gesetz (
16/11607) nimmt die Umsetzung der
EU-Fahrgastrechte-Verordnung in deutsches Recht vorweg, die im
Dezember 2009 automatisch in Kraft treten würde. Keine
Mehrheit fand dagegen im Plenum ein Gesetzentwurf von Bündnis
90/Die Grünen, der vorgesehen hatte, Eisenbahnunternehmen
für Verspätungen und Zugausfälle haftbar zu machen (
16/1146).
Ebenfalls abgelehnt wurden der Antrag der FDP „Fahrgastrechte
stärken“(
16/9804) und ein Entschließungsantrag der
Linksfraktion (
16/12723), mit dem diese weitergehende
Fahrgastrechte, wie etwa eine Entschädigung bereits ab einer
Verspätung von 30 Minuten, gefordert hatte.
„Balance zwischen Fahrgastrechten und
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen“
Der Parlamentarische Staatsminister im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), lobte die Entscheidung für den Regierungsgesetzentwurf als „guten Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher“. Sie kämen nun „hoffentlich schon vor der Sommerreisesaison“ in den Genuss verbesserter Fahrgastrechte.
Besonders hob Hartenbach hervor, Fahrgäste könnten nach
der neuen Regelung bei Verspätungen im Nahverkehr auch auf
andere Verkehrmittel ausweichen, „sogar die Nutzung eines
Taxis sei nun möglich“. Insgesamt halte das Gesetz gut
die „Balance“ zwischen gestärkten Fahrgastrechten
und der Wettbewerbsfähigkeit der Bahnunternehmen.
„Gesetz erhöht Druck auf Bahnunternbehmen, wieder
pünktlicher zu werden“
Dr. Günter Krings (CDU/CSU) sagte, der Koalition sei es gelungen, die Rechte der Fahrgäste „auf realistische Weise“ zu verbessern. Sie hätten nun erstmals einen verbindlichen Anspruch auf Entschädigung bei Unpünktlichkeit und sie könnten zudem im Fernverkehr auf parallel abfahrende Züge umsteigen.
Besonders betonte der CDU-Politiker auch die Einrichtung einer
unabhängigen Beschwerde- und Schlichtungsstelle. Mit den
beschlossenen Regelungen solle, so Krings, der Druck auf die
Bahnunternehmen erhöht werden, damit diese ihre Anstrengungen
vergrößen, um Zugverspätungen zu vermeiden.
„Dafür stellen wir mit diesem Gesetz die richtigen
Weichen“, sagte er.
„Gesetz garantiert nur Mindestandards“
Karin Binder (Die Linke) jedoch kritisierte den Gesetzentwurf der Bundesregierung: Sie setze damit nur die „Mindeststandards“ der EU-Fahrgastrechte-Verordnung um und „vergebe die Chance“, den Verbrauchern weitergehende Rechte einzuräumen. Aus diesem Grund fordere die Linksfraktion mit einem Entschließungsantrag, Entschädigungsleistungen von einem Viertel des Fahrpreises schon ab einer Verspätung von einer halben Stunde zu gewähren.
Außerdem müsse dafür gesorgt werden, dass die
„Reisekette durchgehend“ gewährleistet sei. Ferner
verlangte die Abgeordnete, es solle möglich sein, bei
Verspätung oder Zugausfall auf reservierungspflichtige
Züge auszuweichen.
„Fahrgäste sollen Rechte einklagen
können“
Auch Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) übte an den Regelungen des Regierungsentwurfes heftige Kritik. Er offenbare eine „falsche Denkweise“, wenn er die Umsetzung „vernünftiger Fahrgastrechte“ verhindere, nur weil man „Angst habe, die Unternehmen zu belasten“, sagte Hofreiter. Es wäre aber notwendig gewesen, „klare Regeln für die gesamte Reisekette“ zu finden, den öffentlichen Nahverkehr miteinzubeziehen und auch Entschädigungsleistungen ab einer Verspätung von einer halben Stunden zu gewähren.
Der Gesetzentwurf der Grünen gehe hier viel weiter: „Wir
wollen Bahnunternehmen dem Bürgerliche Gesetzbuch unterstellen
und den Verbrauchern so die Chance geben, ihre Rechte wie bei jedem
anderen Vertragsverhältnis auch, einzuklagen“,
erklärte der Abgeordnete.