Die Beschlüsse des Bundestages am 28. und 29. Mai
Der Bundestag hat in seinen Sitzungen am 28. und 29. Mai 2009 unter anderem eine Reihe von Strafrechtsreformen, die Verlängerung des Bundeswehrmandats im Kosovo und die Föderalismusreform II beschlossen. Darüber hinaus wurde über eine Vielzahl weiterer Gesetzentwürfe und Anträge, zum Teil namentlich, abgestimmt.
Beschlüsse am Donnerstag, 28. Mai 2009
Neue Kronzeugenregelung beschlossen: Die Abgeordneten
nahmen einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung an,
der die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung ersetzen soll. Er soll
kooperationsbereiten Tätern einen Anreiz bieten, Hilfe zur
Aufklärung und Verhinderung von Straftaten zu leisten. Der
Gesetzentwurf sieht im Gegenzug niedrigere Strafen und in
bestimmten Fällen sogar Straffreiheit vor (
16/12310,
16/13094). Die Bundesregierung erhofft sich
dadurch bessere Möglichkeiten zur Bekämpfung des
Terrorismus und der organisierten Kriminalität.
Absprachen in Strafverfahren erstmals gesetzlich geregelt:
Ebenfalls angenommen wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung,
mit dem zum ersten Mal eine gesetzliche Grundlage für so
genannte Deals im Strafprozess geschaffen wird. Danach darf nur das
Strafmaß, das sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten
orientiert, Gegenstand einer Absprache sein. Diese darf zudem nicht
alleinige Grundlage eines Urteils sein (
16/11736,
16/13095). Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung ist wortgleich mit einer von den
Koalitionsfraktionen vorgelegten Initiative (
16/11736), die für erledigt erklärt
wurde. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf des Bundesrates zum
gleichen Thema, den die Länderkammer bereits 2007 vorgelegt
hatte (
16/4197). Darin forderte sie, ein
nachprüfbares Geständnis des Angeklagten zur
Voraussetzung einer Absprache zu machen – eine Auffassung,
die die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf nicht vertrat.
Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Taten künftig
strafbar: Ebenfalls eine Mehrheit im Bundestag fand ein
Gesetzentwurf der Bundesregierung, der zum Ziel hat, die
Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten
strafrechtlich zu verfolgen. So soll künftig derjenige mit
einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden
können, der entweder als Ausbilder in einem so genannten
Terrorcamp tätig war oder sich in einem solchen Camp ausbilden
ließ, um eine schwere staatsgefährdende Straftat zu
begehen (
16/12428,
16/13145). Dieser Entwurf ist wortgleich mit
einer Initiative der Koalitionsfraktionen (
16/11735,
16/13145), die für erledigt erklärt
wurde. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf des Bundesrates, nach dem
bereits der Aufenthalt in einem Terrorcamp für eine
strafrechtliche Verfolgung ausreicht (
16/7958,
16/13145).
Höhere Entschädigung für zu Unrecht
Inhaftierte: Zugestimmt haben die Abgeordneten einer
Gesetzesinitiative des Bundesrates, nach der an Menschen, die zu
Unrecht in Haft sitzen, pro Tag 25 statt bisher elf Euro als
Entschädigung gezahlt werden sollen (
16/12321,
16/13096). Abgelehnt wurden ein Gesetzentwurf
der Grünen-Fraktion, der eine Erhöhung der
Entschädigung auf 50 Euro pro Tag vorsieht (
16/11434) und ein Antrag der FDP-Fraktion, in
dem die Liberalen vorschlagen, sich an der in Österreich
geltenden Regelung zu orientieren, nach der eine Entschädigung
von 100 Euro pro Hafttag geltend gemacht werden könne (
16/10614).
Änderung des Untersuchungshaftrechts beschlossen:
Angenommen wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der
Bundesregierung, mit dem weitere Bestimmungen der
Föderalismusreform umgesetzt werden sollen. Laut dieser haben
die Bundesländer die alleinige Gesetzgebungskompetenz im
Bereich des Untersuchungshaftvollzugs, doch wird das gerichtliche
Verfahren weiterhin vom Bund geregelt. Dazu gehört laut
Gesetzentwurf die Regelung der Untersuchungshaft,
einschließlich der Voraussetzungen, unter denen sie
angeordnet werden kann, und ihrer Dauer (
16/11644,
16/13097).
Patentrecht wird vereinfacht: Angenommen wurde ein
Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Verfahren vor dem Deutschen
Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem
Bundesgerichtshof in Patent- und Markensachen in verschiedenen
Bereichen vereinfachen soll. Der Entwurf sieht unter anderem vor,
im Bereich des Arbeitnehmererfindungsrechts Verfahrensregelungen zu
modernisieren und überflüssige oder
unzweckmäßige Regelungen aufzuheben (
16/11339).
Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
beschlossen: Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung angenommen, mit dem die EU-Richtlinie über die
Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und
Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen, in
deutsches Recht umgesetzt wird. Mit der Richtlinie sollen die
großen Unterschiede in den einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften über die Zertifizierung beseitigt und
gleichzeitig der gegenwärtig hohe Sicherheitsstandard des
Eisenbahnsystems in der EU erhalten werden, schreibt die Regierung
(16/12587). Dazu wurde das Allgemeine
Eisenbahngesetz (AEG) geändert.
Kein vorzeitiger Ausstieg aus dem subventionierten
Steinkohlebergbau: Abgelehnt haben die Abgeordneten einen
Antrag der FDP-Fraktion, den subventionierten Steinkohlebergbau
schneller einzustellen als bisher geplant. In ihrem Antrag
forderten die Liberalen die Bundesregierung auf, in Abstimmung mit
den Landesregierungen einen vorzeitigen Ausstiegstermin
festzusetzen. Zur Begründung hieß es unter anderem, im
Saarland, am Niederrhein und in anderen Regionen gefährdeten
Erdbeben, die durch den Bergbau ausgelöst werden, das Leben
der Anwohner.
Antrag der Grünen zum Vergaberecht abgelehnt: In
ihrem Antrag setzte sich die Fraktion für ein
„konsequent sozial gestaltetes Vergaberecht“ ein.
Konkret forderte sie die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu
tragen, dass weiterhin gemeinnützige Unternehmen an
Ausschreibungen im Bereich der VOB/A für Bauleistungen
teilnehmen dürfen (
16/12694).
Entschließung angenommen: Zum
EU-Richtlinienvorschlag für die Einführung intelligenter
Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren
Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern nahm der Bundestag
auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine Entschließung an
(16/12980).
Oppositionsanträge zur EU-Überwachungsordnung
abgelehnt: Die FDP-Fraktion und die Grünen-Fraktion
forderten in ihrem jeweiligen Antrag die Bundesregierung auf, von
der Möglichkeit Gebrauch zu machen, aus verfassungsrechtlichen
Gründen einen EU-Beschluss über die Europäische
Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren nicht
mitzutragen (
16/12733,
16/12856). Mit dem EU-Beschluss sollen Regeln
festgelegt werden, nach denen ein Mitgliedstaat eine in einem
anderen Mitgliedstaat erlassene Entscheidung über
Überwachungsmaßnahmen anerkennt, überwacht und die
betreffende Person bei Verstößen gegen diese
Maßnahmen dem anordnenden Staat übergibt.
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel
können weiterhin vergemeinschaftet werden: Ein
Gesetzentwurf der Liberalen, der die Abschaffung dieser in Artikel
15 des Grundgesetzes verankerten Ermächtigung vorsah, wurde
vom Bundestag abgelehnt (
16/3301,
16/7729).
ERP-Sondervermögen verbleibt in der staatlichen
KfW-Bankengruppe: Auch der Antrag der FDP-Fraktion, das
Sondervermögen des European Recovery Program (ERP), das auf
die Marshallplanhilfe der Nachkriegszeit zurückgeht, vom
übrigen Vermögen des Bundes zu trennen, fand keine
Mehrheit. Die Liberalen hatten ihren Vorstoß damit
begründet, die aus dem ERP-Sondervermögen finanzierte
Mittelstandsförderung auf Dauer sichern zu wollen (
16/8928,
16/11630).
Einigung zum Lebens- und Futtermittelgesetzbuch:
Der Bundestag stimmte einem Einigungsvorschlag des
Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zur
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie
anderer Vorschriften zu (
16/8100,
16/12315,
16/13079,
16/13210).
Renten von DDR-Funktionären werden nicht angehoben:
Ein Gesetzentwurf der Linksfraktion, rückwirkend zum Juli 1993
Entgelte von staatsnahen Beschäftigten in der DDR bei der
Rentenberechnung wie die anderer Versicherter zu behandeln, wurde
abgelehnt. Die Fraktion hatte ihren Gesetzentwurf zur Änderung
des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
damit begründet, dass die geltende Rechtslage den Vorgaben des
Einigungsvertrages widerspreche und die Wertneutralität
verletze (
16/7035,
16/13055).
Neben dem Gesetzentwurf brachte Die Linke insgesamt 16 Anträge
ein, um angebliche Benachteiligungen für weitere Gruppen von
Rentenbeziehern in Ostdeutschland zu beenden (
16/7019,
16/7020,
16/7021,
16/7022,
16/7023,
16/7024,
16/7025,
16/7026,
16/7027,
16/7028,
16/7029,
16/7030,
16/7031,
16/7032,
16/7033,
16/7034). Alle wurden in jeweils namentlicher
Abstimmung abgelehnt.
Auch die beiden anderen Oppositionsfraktionen legten Anträge
zum Thema Ostrenten vor, die ebenfalls keine Mehrheit fanden. Die
Grünen scheiterten mit ihren Anträgen, die Versorgung
für Geschiedene aus den neuen Bundesländern zu verbessern
und den Rentenwert in Ost und West anzugleichen (
16/11684,
16/10375). Ebenfalls nicht durchsetzen konnte
sich die FDP-Fraktion mit ihrer Forderung, eine Möglichkeit
zur Nachversicherung für Menschen zu schaffen, deren
Rentenansprüche aus der DDR-Zeit bei der
Rentenüberleitung nach 1990 nicht berücksichtigt worden
waren (
16/11236). Auch ihre Forderung nach einem
einheitlichen Rentensystem in Ost und West wurde abgelehnt (
16/9482).
Bundeswehreinsatz im Kosovo wird fortgesetzt: Zugestimmt
haben die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung einem Antrag der
Bundesregierung, das Mandat für den Einsatz der Bundeswehr im
Kosovo um weitere zwölf Monate zu verlängern (
16/12881,
16/13204).
Flugsicherung wird neu organisiert: Ebenfalls in
namentlicher Abstimmung angenommen wurden zwei Gesetzentwürfe
der Bundesregierung zur Änderung luftverkehrsrechtlicher
Vorschriften (
16/13107) und zur dadurch notwendig gewordenen
Änderung des Artikels 87d des Grundgesetzes, nach dem die
Überwachung des deutschen Luftraums bislang eine hoheitliche
Aufgabe war (
16/13105). Die Gesetzentwürfe sind
inhaltsgleich mit den Entwürfen der Koalitionsfraktionen (
16/12279,
16/12280,
16/13217). Sie sollen die Voraussetzungen
für eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Luftsicherung
schaffen. Dazu gehört auch die Wahrnehmung von
Luftsicherheitsaufgaben in Deutschland durch ausländische
Flugsicherungsorganisationen, was nach Artikel 87d des
Grundgesetzes bisher nicht möglich war.
Eine Mehrheit fand auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der
die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung
und die Änderung und Anpassung weiterer
luftverkehrsrechtlicher Vorschriften vorsieht (
16/11608). Abgelehnt wurde ein Antrag der
FDP-Fraktion, die Deutsche Flugsicherung (DFS) zu privatisieren und
dafür das Grundgesetz zu ändern (
16/7133,
16/11168). Ebenfalls keine Mehrheit fand ein
Antrag der Linksfraktion von 2006, in dem sie die Bundesregierung
auffordert, gesetzliche Regelungen für die Reform der
deutschen Flugsicherung vorzulegen (
16/3803,
16/11168).
Exportsubventionen für Milch werden fortgeführt:
In namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde ein Antrag der
Grünen-Fraktion, die Exportsubventionen für Milch sofort
zu stoppen. Die Entscheidung der EU-Kommission, die Exportbeihilfen
für Milchprodukte wieder aufzunehmen, habe schlimme
Auswirkungen auf Entwicklungsländer, so die Fraktion (
16/12308,
16/13119). 450 Abgeordnete votierten gegen den
Antrag, 65 dafür, 33 enthielten sich.
Diamorphingestützte Behandlung Schwerstabhängiger wird
Kassenleistung: Der Bundestag hat in namentlicher
Abstimmung den Weg frei gemacht zur Behandlung
Schwerstabhängiger mit Diamorphin im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung. Das synthetische Heroin wird künftig als
verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft. Damit
setzte sich ein entsprechender Gesetzentwurf einer
Abgeordnetengruppe aus SPD, FDP, Linke und Grünen durch (
16/11515,
16/13021). Der Entwurf zahlreicher
Unionsabgeordneter, der die Fortführung eines 2002 in mehreren
Städten gestarteten und mittlerweile abgeschlossenen
Modellprojektes zur kontrollierten Heroinabgabe vorsah, wurde damit
abgelehnt (
16/4696).
Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der FDP-Fraktion, die so
genannte Take-Home-Regelung der
Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung zu lockern (
16/6795). Nach dieser darf der behandelnde Arzt
einem Opiatabhängigen ein Rezept über bis zu sieben
Tagesdosen eines Substitutionsmittels mitgeben, das der Patient in
einer Apotheke einlösen muss. Abgelehnt wurde auch ein Antrag
der Grünen-Fraktion, das Betäubungsmittelgesetz zu
ändern, um eine bessere Versorgungsqualität der
Substitutionsbehandlung für Opiatabhängige
sicherzustellen (
16/8212).
Initiative der Liberalen zur Vermeidung langer Planungszeiten
für Verkehrswege gescheitert: Abgelehnt wurde ein
Antrag der FDP-Fraktion, Klagen gegen
Planfeststellungsbeschlüsse für Bahnstrecken,
Straßen und Wasserstraßen in Zukunft wieder direkt vor
den Oberverwaltungsgerichten und nicht sofort vor dem
Bundesverwaltungsgericht verhandeln zu lassen. Mit ihrer Initiative
wollte die FDP lange Planungszeiten verhindern (
16/11750,
16/13120).
Fünf Milliarden Euro für die Abwrackprämie:
In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag eine einmalige
Mittelaufstockung von 1,5 auf fünf Milliarden Euro für
das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage beschlossen. Damit
folgte er einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines
Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“,
auch Konjunkturpaket II genannt. Mit dem Gesetzentwurf reagierten
Union und SPD auf die anhaltend hohe Zahl von Anträgen
für die Pkw-Abwrackprämie (
16/12662,
16/13214).
Kein kommunales Wahlrecht für Ausländer aus
Nicht-EU-Staaten: Abgelehnt haben die Parlamentarier
Oppositionsinitiativen zum kommunalen Wahlrecht: Nach dem
Gesetzentwurf, den Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt
hatten, sollten auch Ausländer, die nicht die
Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, bei
Wahlen in Kreisen und Gemeinden wahlberechtigt und wählbar
sein (
16/6628,
16/13033). 88 Abgeordnete stimmten für den
Gesetzentwurf, 438 dagegen, fünf enthielten sich in
namentlicher Abstimmung. Auch die Linksfraktion wollte Menschen,
die nicht aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat stammen und
die dauerhaft in Deutschland leben, das aktive und passive
Wahlrecht auf kommunaler Ebene einräumen. Dazu sollte die
Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Grundgesetz und
entsprechendes Landesrecht geändert werden könne, so Die
Linke (
16/5904,
16/13033). In namentlicher Abstimmung votierten
442 Abgeordnete gegen den Antrag, 84 dafür, zwei enthielten
sich.
Europa-Vereinbarung soll noch besser umgesetzt werden: Der
Bundestag hat einen Antrag der Koalitionsfraktionen angenommen, der
die Klärung von Auslegungsfragen sowie die Beseitigung noch
bestehender Defizite im Rahmen der Europa-Vereinbarung zwischen
Bundestag und Bundesregierung (BBV) fordert. Zugleich betont der
Antrag die Einzigartigkeit der BBV in Europa. Diese verpflichtet
die Bundesregierung, den Bundestag frühzeitig und fortlaufend
über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union zu
unterrichten. Abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen, in dem
die Fraktion die Bundesregierung auffordert, die BBV in Zukunft
„vollständig umzusetzen“ (
16/12109). Ihrer Meinung nach wird die
Vereinbarung von Seiten der Regierung nur teilweise
erfüllt.
Kein Tempolimit auf Autobahnen: Abgelehnt wurden ein
Antrag der Grünen und ein Antrag der Linken, in dem die
Fraktionen jeweils ein Tempolimit von 130 Stundenkilometern auf
Autobahnen fordern. Ein solches Tempolimit wäre nach Ansicht
beider Fraktionen ein schneller und unkomplizierter Weg zu mehr
Klimaschutz und höherer Verkehrssicherheit (
16/6894,
16/6932,
16/9321).
Staatsvertrag zur Gründung der Internationalen Organisation
für Erneuerbare Energien ratifiziert: Die
Bundesrepublik hat Anfang 2009 gemeinsam mit weiteren 74 Staaten
die Satzung der neu gegründeten Internationalen Organisation
für Erneuerbare Energien (IRENA) unterzeichnet, die den
weltweiten Ausbau aller Formen erneuerbarer Energie
unterstützen und fördern soll. Mit dem Ja des Bundestages
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Satzung von IRENA kann
der völkerrechtliche Vertrag über eine Mitgliedschaft
Deutschlands in der neuen Organisation nun innerstaatlich in Kraft
treten (
16/12789,
16/13122).
Deregulierung des Aktienrechts beschlossen: Angenommen
wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der
EU-Richtlinie zum Aktionärsrecht aus dem Jahr 2007. Die
Anforderungen an die Transparenz im Vorfeld der Hauptversammlung
würden weiter modernisiert und der Zugang zu Informationen
für den Aktionär verbessert, so die Regierung (
16/11642,
16/13098). Außerdem sollen
auswärtige Aktionäre ihre Rechte leichter wahrnehmen
können. So könne die Gesellschaft künftig eine
Teilnahme an der Hauptversammlung und eine Ausübung des
Stimmrechts auf elektronischem Wege zulassen und den
Aktionären zudem die Möglichkeit der Briefwahl
eröffnen.
Delfine werden künftig besser geschützt: Eine
Mehrheit fand ein Antrag der Koalitionsfraktionen, in dem die
Bundesregierung aufgefordert wird, sich aktiv gegen die illegale
Einfuhr von in freier Wildbahn gefangenen Delfinen einzusetzen. Bei
in Gefangenschaft lebenden Delfinen soll darauf geachtet werden,
dass die Haltungsanforderungen regelmäßig angepasst und
überarbeitet werden (
16/12868). Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag
der Grünen zum selben Thema. Darin forderte die Fraktion unter
anderem, das entsprechende UN-Abkommen für den besonderen
Schutz von Delfinen um zwölf Monate zu verlängern (
16/9102). Delfine sind durch verschiedene
Faktoren wie Meeres- und Flussverschmutzung, Unterwasserlärm,
Klimawandel und einem Verlust an Lebensraum stark bedroht.
Grünen-Antrag zur Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements älterer Menschen abgelehnt: Keine
Mehrheit fand ein Antrag der Grünen, die ihrer Meinung nach
diskriminierenden Altersgrenzen im Bereich des bürgerlichen
Engagements aufzuheben. In einem Antrag forderten die Abgeordneten
von der Bundesregierung, sämtliche Gesetze und sonstige
Vorschriften des Bundes dahingehend zu überprüfen, ob
solche Altersgrenzen bestehen (
16/9630,
16/12985). Gegebenenfalls sollte die
Bundesregierung diese ändern oder Vorschläge zur
Änderung vorlegen. Die Fraktion verwies in der Begründung
ihres Antrages auf die im Zuge der demografischen Entwicklung
zunehmende Bedeutung des Engagements älterer Menschen.
Keine Liberalisierung des Postgesetzes: Abgelehnt wurden
ein Gesetzentwurf und zwei Anträge der FDP-Fraktion, mit denen
das Postgesetz liberalisiert werden sollte. Der Gesetzentwurf sah
unter anderem vor, die so genannte Sozialklausel im Postgesetz zu
streichen (
16/8906). Danach kann eine Postlizenz derzeit
nur erhalten, wer die wesentlichen Arbeitsbedingungen nicht
erheblich unterschreitet. In ihren beiden Anträgen forderten
die Liberalen mehr Wettbewerb bei Postdienstleistungen (
16/8773) und die Aufhebung der
Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG, um vergleichbare
Bedingungen mit Wettbewerbern zu schaffen (
16/676,
16/8809).
Programm „Stadtumbau Ost“ soll fortgesetzt
werden: Das Parlament hat bei der Beratung des
Jahresberichts 2008 der Bundesregierung zum Stand der Deutschen
Einheit einem entsprechenden Entschließungsantrag der
Koalitionsfraktionen zugestimmt. Danach sollen die Haushaltsmittel
für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den nächsten Jahren
auf „hohem Niveau“ verstetigt werden (
16/10852,
16/10454). Keine Mehrheit fand der
Entschließungsantrag der Linksfraktion. Darin fordert sie
unter anderem, den Rentenwert Ost an das West-Niveau anzugleichen
und einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,71
Euro pro Stunde einzuführen sowie das Arbeitslosengeld II auf
435 Euro anzuheben (
16/10854).
Keine gesetzliche Pflicht für Unternehmen zur Gleichstellung
von Mann und Frau: Abgelehnt wurde ein Antrag der
Linksfraktion, in dem eine gesetzliche Pflicht für die
Privatwirtschaft zur Gleichstellung der Geschlechter gefordert
wurde (
16/9486,
16/12986). Jeder Betrieb müsse
jährlich einen Bericht zur Beschäftigtenstruktur vorlegen
sowie einen Maßnahmenplan zur Förderung der
Gleichstellung mit nachprüfbaren Zielen aufstellen, der
innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes umzusetzen
sei, so die Fraktion. Falls dies nicht geschehe, sollten Sanktionen
greifen.
Sicherheit der Patienten bei der Anwendung von Medizinprodukten
wird verbessert: Einen entsprechenden Gesetzentwurf der
Bundesregierung hat der Bundestag verabschiedet. Damit sollen zum
einen europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden. Zum anderen hat
der Entwurf das Ziel, die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen
für klinische Prüfungen von Arzneimitteln und
Medizinprodukten wie Kathetern oder Herzschrittmachern anzugleichen
und die Zuständigkeiten künftig im Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte zu zentralisieren (
16/12258,
16/12676).
FDP-Initiative zur Rücknahme der Ökodesign-Richtlinie
abgelehnt: Die Liberalen haben in einem Antrag die
Bundesregierung aufgefordert, auf europäischer Ebene darauf
hinzuwirken, dass die so genannte Ökodesign-Richtlinie
zurückgenommen oder grundlegend revidiert wird. Diese sieht
vor, dass in den entsprechenden Durchführungsmaßnahmen
konkrete Vorgaben und Anforderungen an bestimmte Produkte sowohl
bezüglich ihrer Energieeffizienz als auch ihrer
umweltgerechten Gestaltung verbindlich festgelegt
werden.Ökologisch wirkungslose und deshalb sachlich nicht
gerechtfertigte Einschränkungen bei der Gestaltung und
Herstellung von Produkten gilt es nach Auffassung der FDP-Fraktion
zu vermeiden.Stattdessen sollten die Souveränität und das
Verantwortungsbewusstsein der einzelnen Menschen als Verbraucher
wieder im Vordergrund stehen (
16/11912,
16/12739).
Beschlüsse am Freitag, 29. Mai 2009
Schuldenbremse wird im Grundgesetz verankert: Mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit hat der Bundestag den Weg für eine Grundgesetzänderung und eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern freigemacht. In namentlicher Abstimmung votierten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen für die Aufnahme einer so genannten Schuldenbremse ins Grundgesetz ( 16/13221, 16/13222). Bund und Länder sollen ab 2020 grundsätzlich keine neuen Kredite aufnehmen dürfen ( 16/12410). Darüber hinaus nahm der Bundestag den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD für ein Begleitgesetz zur Föderalismusreform an ( 16/12400).
Auskunftspflicht für datenverarbeitende Stellen
beschlossen: Der Bundestag hat einen Regierungsentwurf zur
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes verabschiedet. Danach
sollen datenverarbeitende Stellen verpflichtet werden, betroffenen
Bürgern Auskünfte über die bei ihnen gespeicherten
oder von ihnen verwendeten Informationen zu geben. Wird die
Herausgabe von Daten verweigert, sollen Bußgelder
verhängt werden können (
16/10529,
16/10581). Abgelehnt haben die Abgeordneten
einen Gesetzentwurf der Grünen, der Änderungen im
Grundgesetz vorsah. So wollte die Fraktion ein Recht auf
Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen und auf
Informationsfreiheit ins Grundgesetz aufnehmen (
16/9607). Ebenfalls abgelehnt wurde ein
Gesetzentwurf des Bundesrates, der eine Ausweitung von Ausnahmen
von der Meldepflicht bei Verfahren zur automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten zum Ziel hatte (
16/31). Mit der Gesetzesinitiative der
Länderkammer sollte unter anderem erreicht werden, dass erst
dann eine Meldepflicht und Bestellung eines betrieblichen
Datenschutzbeauftragten erforderlich wird, wenn mehr als 19
Arbeitnehmer mit Datenverarbeitung befasst sind.
Bessere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste:
Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung zwei von den
Koalitionsfraktionen und der FDP getragene Gesetzentwürfe
für eine effizientere Aufsicht der Geheimdienste durch den
Bundestag beschlossen. Danach wird das Parlamentarische
Kontrollgremium (PKGr) im Grundgesetz verankert und seine
Kontrollrechte werden verstärkt (
16/12412,
16/12411). Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf
der FDP, der vorsieht, die Transparenz der Geheimdienstkontrolle
dadurch zu verbessern, dass die Berichtspflicht der Bundesregierung
„stärker akzentuiert“ wird (
16/1163). Auch der Gesetzentwurf der
Grünen (
16/12189), in dem gefordert wurde, das
Kanzleramt solle dem PKGr regelmäßig einen
Überblick über die Themen geben, die bei den
Sicherheitslagen in der Regierungszentrale erörtert werden,
fand keine Mehrheit. Schließlich scheiterte die Linksfraktion
mit ihrer Gesetzesvorlage, den Oppositionsabgeordneten im PKGr
eigene Minderheitenrechte einzuräumen (
16/12374). Auch ein Antrag der Linken, in dem
verlangt wurde, die Regierung solle die geheimdienstliche
Beobachtung von Parlamentariern einstellen, wurde abgelehnt (
16/5455).
Mehr Verbraucherschutz für pflege- und
hilfsbedürftige Menschen: Der Bundestag hat einem
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Neuregelung der
zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes zugestimmt. Ziel der
Neuregelung ist es, ältere, pflegebedürftige oder
behinderte Menschen bei Abschluss von Verträgen zu
stärken, in denen die Erbringung von Pflege- und
Betreuungsleistungen an die Überlassung von Wohnraum gebunden
ist (
16/12409). Der Gesetzentwurf ist wortgleich mit
einer entsprechenden Initiative der Bundesregierung (
16/12882), die für erledigt erklärt
wurde. Abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen-Fraktion, in dem
diese die Bundesregierung unter anderem aufgefordert hatte,
Mindeststandards und Qualitätskriterien für betreutes
Wohnen zu schaffen (
16/12309).
FDP-Antrag zur Aufklärung über Stasi-Mitarbeiter
in Bundeseinrichtungen abgelehnt: Keine Mehrheit
fand die Forderung der Liberalen, Mitarbeiter von Bundesministerien
und nachgeordneten Bundesbehörden auf eine mögliche
Mitarbeit im Staatssicherheitsdienst der DDR zu
überprüfen. Die Bundesregierung sollte eine entsprechende
Untersuchung bei der Bundesbeauftragen für die
Stasi-Unterlagen veranlassen, so die FDP-Fraktion in ihrem Antrag (
16/9803,
16/12982).
Ostseestrategie wird unterstützt: Angenommen
hat der Bundestag einen Antrag von CDU/CSU und SPD, die Strategie
der EU für die Ostseeregion voranzubringen und zu
unterstützen (
16/13171). Bei den Reformen des Ostseerates
solle die Regierung eine aktive Rolle spielen.