Der Finanzausschuss befasst sich am Dienstag, 9. Februar 2010, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerliche Vorschriften. Gegenstand der Anhörung, die von 13 bis 16 Uhr im Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin stattfindet, sind auch drei Änderungsanträge von CDU/CSZ und FDP zu dem Gesetzentwurf. 42 Sachverständige hat der Finanzausschuss eingeladen, darunter die Professoren Hubertus Baum und Harald Schaumburg von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, Stephan Eilers von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, Rupert Scholz von der Kanzlei Gleiss Lutz, Justus Haucap von der Monopolkommission, Johanna Hey von der Universität zu Köln und Karl-Georg Loritz von der Universität Bayreuth.
Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf ( 17/506) unter anderem alle Postunternehmen für Leistungen der postalischen Grundversorgung ("Universaldienst") von der Umsatzsteuer befreien. Dies soll es ermöglichen, dass bundesweit tätige Post-Universaldienstleister den Preis ihrer Leistungen trotz höherer Kosten vermindern können, sodass er für die Nutzer erschwinglich bleibt. Von der Steuerbefreiung sollen aber nur solche Leistungen betroffen sein, die ständig und bundesweit erbracht werden. Dazu zählen die Beförderung von Briefen, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis zwei Kilogramm Gewicht und Paketen bis zehn Kilogramm sowie Einschreiben und Wertsendungen.
Darüber hinaus soll die Berechtigung, im Rahmen der Riester-Altersvorsorge eine Zulage zu erhalten, daran gekoppelt werden, dass man im Inland gesetzlich rentenversichert ist oder aus öffentlichen Mitteln besoldet wird. Damit steht künftig auch allen pflichtversicherten Grenzarbeitnehmern die Zulage zu, auch wenn sie im Ausland leben.
Zudem soll das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen auch für die Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie im EU-Ausland oder in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eingesetzt werden können.
Ferner will die Regierung die degressive Abschreibung für Gebäude auch auf Bauten im EU- oder EWR-Ausland ausgeweitet werden. Spenden an gemeinnützige Einrichtungen in einem anderen EU-Staat sollen künftig steuerlich absetzbar sein.
Union und FDP haben im Finanzausschuss Änderungsanträge vorgelegt, wonach Leasingunternehmen bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung mit anderen Finanzdienstleistern gleichgestellt werden sollen. Ebenso wollen die Fraktionen einem drohenden Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten einen Riegel vorschieben.
Eine weitere Änderung betrifft die Besteuerung bei Funktionsverlagerungen von Unternehmen ins Ausland, um nachteilige Auswirkungen der jetzigen Rechtslage auf den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland zu vermeiden. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen für alle einzelnen Wirtschaftsgüter, Vorteile und Leistungen einer Funktionsverlagerung jeweils Einzelverrechnungspreise angesetzt werden können, ohne dass das gesamte Transferpaket bewertet werden muss.
Zeit: Dienstag, 9. Februar 2010, 13.00 bis
16.00 Uhr
Ort: Berlin,
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Nennung des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.