Das Rederecht im Deutschen Bundestag ist auf einen ausgewählten Personenkreis beschränkt. So haben selbstverständlich die Abgeordneten des Bundestages ein Rederecht, aber auch die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten. Der Wehrbeauftragte des Bundestages unterliegt der Redepflicht auf besonderes Verlangen.
Darüber hinaus hat der Bundestag keine Rechtsgrundlage, Nichtparlamentariern Rederecht zu gewähren. Es gab bisher seltene Ausnahmefälle, in denen Nichtparlamentarier oder Privilegierte im Plenarsaal des Bundestages gesprochen haben. Dies waren vor allem ausländische Gäste und Redner zum Gedenken an den 17. Juni beziehungsweise zu besonderen Gedenksitzungen (zum Beispiel. 27. Januar) und Feierakten.
Um dem Protokoll gerecht zu werden, wurden die Reden außerhalb einer regulären Plenarsitzung oder außerhalb der Tagesordnung gehalten. Der Bundestag hat für entsprechende Ansprachen entweder seine Sitzung oder seine Beratungen (gegebenenfalls stillschweigend) unterbrochen. Mitunter handelte es sich um eine eigens zu diesem Zweck einberufene Sitzung des Bundestages.
Vor dem Plenum des Deutschen Bundestages haben folgende ausländischen Gäste gesprochen: