Berlin: (hib/HLE) Um Behinderte besser in das Arbeitsleben integrieren zu können, will die Bundesregierung das Instrument der "Unterstützten Beschäftigung" einführen. Damit sollen mehr Menschen als bisher ihren Lebensunterhalt außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten können, heißt es im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung ( 16/10487). Die Teilnehmer an Unterstützter Beschäftigung in Betrieben sollen ein Ausbildungsgeld erhalten, sofern sie nicht die Voraussetzung für das Übergangsgeld erfüllen. Ziel der Maßnahmen ist ein reguläres Arbeitsverhältnis für die Behinderten. Damit könnten auch die Werkstätten für Behinderte entlastet werden, hofft die Regierung. Diese Werkstätten sollten den Menschen vorbehalten sein, die nur dort am Arbeitsleben teilnehmen könnten.
Bei der Unterstützten Beschäftigung soll es eine zwei Jahre dauernde individuelle betriebliche Qualifizierungsphase geben. Das Angebot richtet sich besonders an Schulabgänger aus Förderschulen, die für eine berufsvorbereitende Maßnahme oder Berufsausbildung nicht in Betracht kommen, bei denen aber die Prognose besteht, dass eine Beschäftigungsaufnahme dennoch gelingen könnte. Hier soll dann das Prinzip "erst platzieren, dann qualifizieren" zur Geltung kommen. Die Qualifikation werde direkt am Arbeitsplatz erfolgen, schreibt die Regierung. "Ziel ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages und damit die Integration des behinderten Menschen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis", heißt es in der Begründung.
Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben, Behinderten neue Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben zu bieten, spricht sich aber für eine Reihe von Änderungen aus, die von der Bundesregierung nur zu einem Teil akzeptiert werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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