Spenden natürlicher und juristischer Personen an eine Partei sollen auf eine Höhe von 100.000 Euro jährlich pro Spender begrenzt werden. Die Abgeordneten wollen außerdem, dass eine Spende von mehr als 25.000 Euro umgehend beim Bundestagspräsidenten zu melden ist und von ihm veröffentlicht werden muss. Im jährlichen Rechenschaftsbericht der Parteien sollen Spenden ”ab einer geringeren Höhe als bisher“ vermerkt werden. Auch in den Geschäftsberichten der spendenden Kapitalgesellschaften sollen Spenden an Parteien aufgeführt werden. Zudem bestehen die Parlamentarier auf eine ”zeitnahe“ Veröffentlichung der Wahlkampfkosten nach dem Wahltag.
Begründet wird der Antrag mit den ”aktuellen Vorgängen um Großspenden aus dem Hotelgewerbe an die Regierungsparteien FDP, CDU und CSU“. Wenn begünstigte Parteien Steuererleichterungen durchsetzten, ”die unmittelbar dem Spender zugute kommen“, nähre dies den Verdacht der politischen Einflussnahme. Dies untergrabe das Vertrauen der Öffentlichkeit in Demokratie und Politik.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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