Der Ausschuss für Kultur und Medien
hat sechs Sachverständige eingeladen, die sich zum
Gedenkstättenkonzept des Bundes äußern sollen.
Anlass für die Anhörung ist ein Antrag der
CDU/CSU-Fraktion zur "Förderung von Gedenkstätten zur
Diktaturgeschichte in Deutschland" (Bundestags-Drucksache
15/3048), in dem die Fraktion betont, dass
würdiges Gedenken alle Opfer einbeziehen müsse, sowohl
die Opfer des Nationalsozialismus als auch die Opfer des
Kommunismus. Der Ausschuss befasst sich mit der Thematik auf der
Basis eines Fragenkatalogs. Das Hearing soll die Möglichkeit
bieten, zunächst eine Zwischenbilanz zu ziehen und zu
prüfen, ob das Gedenkstättenkonzept des Bundes von 1999
seine Funktion erfüllt hat. Darauf aufbauend soll ermittelt
werden, ob Veränderungen und Erweiterungen des bisherigen
Konzepts erforderlich sind.
Als Sachverständige eingeladen sind: Dr. Rainer Eckert,
Leipzig, Prof. Dr. Bernd Faulenbach, Bochum, Dr. h. c. Joachim
Gauck, Berlin, Dr. Hubertus Knabe, Berlin, Thomas Lutz, Berlin, und
Prof. Dr. Dr. h. c. Horst Möller, München.
Zeit: Mittwoch, 16. Februar 2005, 16.00 Uhr bis ca. 18 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Raum E 300
Für Rückfragen steht das Sekretariat des Ausschusses
für Kultur und Medien zur Verfügung: Tel. 030 -
227-37773, Fax 030 – 227-36502 oder E-Mail:
kulturausschuss@bundestag.de