Pressemeldung -
08.02.2005Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft
und Arbeit abgelehnt
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse
hat die Einberufung einer Sondersitzung des Ausschusses für
Wirtschaft und Arbeit für den 10. Februar abgelehnt. Die
Sondersitzung wurde von der CDU/CSU beantragt. In der Sondersitzung
sollte der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit einen
Bericht zur Lage am Arbeitsmarkt abgeben und der Ausschuss
gesetzgeberische Schritte für mehr Wachstum und Arbeit
beraten.
Einer Einberufung der Sondersitzung haben die Fraktionen von SPD
und Bündnis90/Die Grünen widersprochen, die FDP-Fraktion
unterstützt den Antrag.
Nach der Geschäftsordnung des Bundestages müssen
Sondersitzungen der Ausschüsse außerhalb der
Sitzungswochen vom Präsidenten genehmigt werden. Der
Präsident hat bei seiner Entscheidung die Auffassungen der
Fraktionen einzubeziehen. Nach gängiger Entscheidungspraxis
kann eine Sondersitzung gegen den Willen der Mehrheit der
Fraktionen nur erfolgen, wenn es sich um ein dringendes
Beratungsbedürfnis handelt oder eine zeitlich vorgegebene
Planung von Gesetzgebungsverfahren dies verlangt.
Da der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
angekündigt hat, in der nächsten regulären Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 16. Februar
für Beratungen zur Situation auf dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung zu stehen, ist eine Sondersitzung nicht notwendig.
Ein bloßer Informations- und Unterrichtungsbedarf kann nach
ständiger parlamentarischer Praxis auch in einer
regulären Ausschusssitzung ausreichend erfüllt werden. Im
übrigen wird sich das Plenum des Deutschen Bundestages in
einer Kernzeitdebatte am 17. Februar mit dem Thema
Arbeitsmarktsituation befassen.
Da der Ausschuss mangels Initiativrecht selbst auch keine
gesetzgeberischen Schritte einleiten kann, kann er sich allenfalls
in einer allgemeinen Aussprache dem Thema widmen. "Hieraus vermag
ich keinen zwingenden Grund für eine Sondersitzung des
Ausschusses noch in dieser Woche ableiten", schreibt
Bundestagspräsident Thierse in seiner ablehnenden
Entscheidung. Bei seiner Ermessensentscheidung hat sich der
Bundestagspräsident ausschließlich an die Regeln der
Geschäftsordnung zu halten: "Eine inhaltliche Bewertung
politischer Konzepte ist hiermit nicht verbunden und wäre auch
mit der Neutralitätspflicht des Amtes nicht vereinbar.",
betont Thierse.
Das Schreiben des Bundestagspräsidenten mit der ablehnenden
Entscheidung wurde heute dem Ersten Parlamentarischen
Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion und als Abdruck den
übrigen Fraktionen sowie dem Vorsitzenden des Ausschusses
für Wirtschaft und Arbeit übermittelt.