Der Ausschuss für Kultur und Medien setzt sich dafür ein,
die kulturelle Vielfalt in Europa zu wahren. In einer Stellungnahme
zum Gesetzentwurf über die EU-Verfassung (BT-Drs.
15/4900) fordert er, die Europäische Union
habe speziell in den Bereichen Kultur und Medien die
Grundsätze der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit bei der Ausübung der
Zuständigkeiten der Union zu beachten. Die Gepflogenheiten der
Mitgliedstaaten in Bezug auf kulturelle Traditionen und das
regionale Erbe müssten berücksichtigt werden. Es seien
wirksame Instrumente zu entwickeln, die sicherstellen, dass bei
Entscheidungen auf europäischer Ebene die jeweiligen
Konsequenzen für die kulturelle Vielfalt mit bedacht
werden.
Der Ausschuss, der sich als mitberatendes Gremium mit dem
Ratifizierungsgesetz befasste, begrüßt in seiner
Stellungnahme, dass die Verfassung für Europa das Ziel
formuliert: ?Die Union wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und
sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die
Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.“ Richtig ist nach
seiner Auffassung auch, den Abschluss von Abkommen über den
Handel mit kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen an ein
einstimmiges Votum in der EU zu knüpfen, sofern durch ein
solches Abkommen die kulturelle und sprachliche Vielfalt der Union
beeinträchtigt werden könnte. Dass die Union im
Verfassungsentwurf verpflichtet wird, ihren Beitrag zur Entfaltung
der Kulturen der Mitgliedstaaten zu leisten und dabei auf die
Wahrung der nationalen und regionalen Vielfalt zu achten, beurteilt
der Ausschuss ebenfalls positiv.
Für Rückfragen steht das Sekretariat des Ausschusses
für Kultur und Medien zur Verfügung: Tel. 030 - 227 -
37773, Fax 030 - 227 - 36502 oder E-Mail:
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