Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht
der modernen Medizin" übergibt am 28. Juni 2005 ihren
Zwischenbericht zum Thema "Verbesserung der Versorgung
Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland durch
Palliativmedizin und Hospizarbeit" an Bundestagspräsident
Wolfgang Thierse und stellt im Anschluss daran die Ergebnisse ihrer
Arbeit in einer Pressekonferenz vor.
Ort und Zeit:
Dienstag, 28. Juni 2005, 11 Uhr, Reichstagsgebäude, Raum 3
S 039
Bei der Übergabe des Berichts und der anschließenden
Pressekonferenz wird die Kommission vertreten durch: René
Röspel, MdB (Vorsitzender, SPD), Hubert Hüppe, MdB
(stellv. Vorsitzender, CDU/CSU); die Obleute Dr. Wolfgang Wodarg,
MdB (SPD), Thomas Rachel, MdB (CDU/CSU), Christa Nickels, MdB
(Bündnis 90/Die Grünen), Michael Kauch, MdB (FDP), sowie
die Moderatoren der Themengruppe "Menschenwürdig leben bis
zuletzt", Prof. Dr. Eberhard Klaschik und Dr. Michael Wunder
(sachverständige Mitglieder). Der Zwischenbericht wird zum
Termin vorgehalten und steht anschließend im Internet unter
www.bundestag.de/medizin zur
Verfügung.
Unwürdig oder unter Schmerzen sterben zu müssen, ist eine
weitverbreitete Angst in unserer heutigen Gesellschaft. Die
Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" ist der
Überzeugung, dass die umfassende Versorgung schwerstkranker
und sterbender Menschen durch Palliativmedizin und Hospizarbeit
entscheidend ist, diese Ängste abzubauen und der damit oft
verbundenen Forderung nach vorzeitiger Beendigung des Lebens zu
begegnen.
Die Kommission erachtet es für notwendig, mit Tod und Sterben
anders umzugehen. Tod und Sterben müssen enttabuisiert und als
natürlicher Teil des menschlichen Lebens wieder in die
Gesellschaft zurückgeholt werden. Dabei bedarf es einer
lindernden Medizin, die der Lebensqualität anstelle der
künstlichen Lebensverlängerung dient. Dieses Ziel
verfolgen Palliativmedizin und Hospizarbeit.
Die Kommission stellt in ihrem Zwischenbericht zum Entwicklungstand
der Palliativmedizin und Hospizarbeit in Deutschland fest, dass die
palliativmedizinische Versorgung des einzelnen Patienten
unzureichend abgesichert ist und die Hospiz- und
Palliativversorgung noch immer deutliche Defizite aufweist.
Die Kommission spricht sich in ihren Empfehlungen an den Deutschen
Bundestag deshalb dafür aus, die palliativmedizinische und
hospizliche Sterbebegleitung im häuslichen Bereich zu
stärken. Sie empfiehlt eine gesetzliche Regelung zur
Absicherung des Anspruchs des Patienten auf bedarfsgerechte
palliativmedizinische Versorgung und befürwortet u.a. die
Einführung der Möglichkeit einer Freistellung von
Angehörigen zur Sterbebegleitung, die Verbesserung der
ambulanten Pflege am Lebensende und die flächendeckende
Einführung bereits erprobter "Palliative-Care-Teams".
Darüber hinaus spricht sich die Kommission für eine
Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller beteiligten
Berufsgruppen aus.
Rückfragen bitte an das Sekretariat der Enquete-Kommission
"Ethik und Recht der modernen Medizin": Tel.: (030) 227-31771;
E-Mail:
enquete.medizin@bundestag.de