Pressemeldung - 27.06.2005Der
Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" stellt am
29. Juni 2005, 16.30 Uhr,
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E. 700
in einer Pressekonferenz seinen Arbeitsbericht der
Öffentlichkeit vor. Hierzu sind die Vertreter der Medien und
interessierte Bürger und Bürgerinnen herzlich
eingeladen.
Die Fertigstellung ihres Arbeitsberichts nehmen die Mitglieder des
Unterausschusses zum Anlass, um im Anschluss an die Pressekonferenz
in öffentlicher Sitzung mit den früheren
Mitgliedern der Enquete-Kommission "Zukunft des
Bürgerschaftlichen Engagements" hierüber und über
die Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements in
Deutschland zu diskutieren.
Interessierte werden gebeten, sich beim Sekretariat (Tel. 030/
227-33582) anzumelden. Personen, die keinen Bundestagshausausweis
haben, werden gebeten am Sitzungstag ihren Personalausweis
mitzubringen und den Eingang Konrad-Adenauer-Str. 1 zu
benutzen.
Bürgerschaftliches Engagement braucht
weiterhin
parlamentarische Unterstützung
Bürgerschaftliches Engagement stärkt den Zusammenhalt in
der Gesellschaft. Der Deutsche Bundestag hat 2003 den
Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" eingesetzt, um
im Parlament die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die
Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Zukunft des
Bürgerschaftlichen Engagements" umgesetzt werden
können.
Die Arbeit des Unterausschusses hat sich an vier Themenkreisen
orientiert:
1. Verbesserungen beim Schutz der bürgerschaftlich
Engagierten,
2. Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für
bürgerschaftliches Engagement,
3. Ermöglichung und Verbesserung bürgerschaftlichen
Engagements durch Entbürokratisierung und
Bürgerbeteiligung,
4. Befassung mit laufenden Gesetzesvorhaben und Initiativen.
Für die bürgerschaftlich Engagierten nimmt der
Versicherungsschutz weiterhin eine hohe Priorität ein. Der
Unterausschuss hat sich mit dieser Thematik in zwei
öffentlichen Anhörungen unter Beteiligung der
Bundesländer, der Versicherungswirtschaft und des
Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
befasst und sich für einen verbesserten Versicherungsschutz
eingesetzt. Die intensiven Bemühungen des Unterausschusses
haben dazu beigetragen, dass inzwischen schon sechs
Bundesländer ihre Ehrenamtlichen durch Sammelverträge
für Unfall- und Haftpflichtschutz zusätzlich absichern,
die Versicherungswirtschaft die Absicherung über die private
Haftpflichtversicherung nochmals bestätigt und der Deutsche
Bundestag den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für
bürgerschaftlich Engagierte sinnvoll per Gesetz erweitert hat.
Weitere Bundesländer denken über subsidiäre
Schutzregelungen gemeinsam mit Versicherungsunternehmen nach.
Die Mitglieder des Unterausschusses waren sich bewusst, dass die
Öffentlichkeit, die bürgerschaftlich Engagierten und ihre
Verbände hohe Erwartungen an den Bundesgesetzgeber hatten, was
die Verbesserungen der finanziellen Rahmenbedingungen betrifft.
Dabei handelt es sich jedoch um ein komplexes Unterfangen, weil zum
einen nicht nur mehrere Rechtsgebiete (z. B. Steuerrecht,
Zuwendungsrecht u. a.) angesprochen werden und damit mehrere
Ressorts bei Lösungsansätzen mit zu beteiligen sind,
sondern zum anderen auch gesellschaftspolitische Aspekte mit
berücksichtigt werden müssen, wenn zukunftsfähige
Lösungen erarbeitet werden sollen. Insbesondere Themen wie
Gemeinnützigkeitsrecht und Bürokratieabbau brauchen eine
längere Bearbeitung und die Beteiligung gesellschaftlicher
Akteure. In diesem Sinne hat der Unterausschuss seine Arbeit auch
verstanden. Trotz dieser Schwierigkeiten hat die
Hartnäckigkeit des Unterausschusses schon jetzt Erfolge
gezeitigt, z. B. was die Anerkennung der Freiwilligenagenturen als
gemeinnützig und den Vertrauensschutz für geprüfte
Satzungen angeht.
Zum Bürokratieabbau und verbesserter Bürgerbeteiligung
hat der Unterausschuss die Initiative ergriffen und das
Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesnetzwerk
Bürgerschaftliches Engagement (BBE) zu einer konzertierten
Aktion veranlasst. Daraus hat sich ein fruchtbarer Dialogprozess -
auch außerhalb der Unterausschusssitzungen - mit Erfolg
versprechenden Lösungsansätzen entwickelt. Zu Problemen
des Zuwendungsrechts hat es z. B. erste Vereinbarungen mit dem
Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln gegeben, mit dem Ziel,
konkrete Probleme bei der Antragstellung und vor allem Abrechnung
von Zuwendungen zu lösen sowie Zuwendungsgeber und
Zuwendungsempfänger für die jeweils andere Sichtweise zu
sensibilisieren. Das BVA hat angekündigt, zu dieser Thematik
Fortbildungs- und Tagungsangebote anzubieten.
An laufenden Gesetzesvorlagen und Initiativen, die
bürgerschaftliches Engagement betreffen, hat sich der
Unterausschuss durch die Abgabe von Stellungnahmen beteiligt, z. B.
am Gesetz über den Unfallversicherungsschutz oder die
Erweiterung und den Ausbau von Freiwilligendiensten. Im
Übrigen haben die Mitglieder des Unterausschusses das Gremium
dazu genutzt, berechtigte Anliegen der Bürgergesellschaft in
den parlamentarischen Entscheidungsprozess einzubringen.
Die Vielzahl von öffentlichen und nichtöffentlichen
Expertengesprächen mit Akteuren aus dem Kreis der
bürgerschaftlich Engagierten dienten nicht allein der
Behandlung der Empfehlungen der Enquete-Kommission, sondern auch
dem Ziel, der Politik neue Perspektiven für die Entwicklung
der Bürgergesellschaft zu erschließen. Aus dieser Arbeit
heraus haben sich zahlreiche außerparlamentarische Kontakte
entwickelt. Diese haben nicht nur zu einem intensiven Informations-
und Ideenaustausch zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen
und Verbänden und dem Unterausschuss geführt, sondern der
Unterausschuss war auch Impulsgeber für darüber hinaus
gehende Aktivitäten. So haben z. B. die Wissenschaft sowie
Verbände und Organisationen eine Anregung des Unterausschusses
aufgenommen, einen Reformvorschlag für ein neues
Gemeinnützigkeitsrecht zu erarbeiten. Die Fertigstellung eines
ersten Eckpunktepapiers wird für den Herbst 2005
erwartet.
Der Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" beendet
seine Arbeit in dieser Legislaturperiode in der Hoffnung, dass er
mit dazu beitragen konnte, die Rahmenbedingungen für
bürgerschaftliches Engagement in Deutschland zu
verbessern.
Fest steht allerdings auch: Es bleibt noch manches zu tun, um den
Schutz der Engagierten zu erhöhen, die rechtlichen
Rahmenbedingungen zu verbessern, bürokratische Hürden
abzubauen, die Bürgerbeteiligung weiter zu entwickeln und -
nicht zuletzt - für die vielfältigen Formen von
Bürgerengagement in unserem Lande Wertschätzung und
Anerkennung zu zeigen.
Diesen Aufgaben sollte sich auch das Parlament in den kommenden
Jahren weiter widmen.
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