Der Vorsitzende des Unterausschusses „ERP-Wirtschaftspläne“ des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie, Hans Michelbach, erklärt:
Der Unterausschuss „ERP-Wirtschaftspläne“ des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2006 unter dem Vorsitz von Hans Michelbach (CDU/CSU) anhand eines Berichts des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Schauerte (BMWi) über die Neuordnung des ERP-Sondervermögens beraten. Im Ergebnis der Beratung fasste der Unterausschuss einen einstimmigen Beschluss, in dem das vorliegende Gutachten der Beratungsgesellschaft Ernst & Young als objektive und breite Grundlage für die Entscheidungen über die Zukunft des ERP-Sondervermögens begrüßt wurde. Der Unterausschuss hob hervor, dass das Gutachten ausschließlich für den Fall einer Vermögensanlage des ERP-Sondervermögens außerhalb der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Fonds zu dem Ergebnis kommt, dass die zentrale Anforderung, die Förderkraft des ERP-Sondervermögens ungeschmälert zu erhalten, erfüllt wird und dass nur dieses Modell einen Inflationsschutz bietet, der die Förderkraft auch langfristig sichert. Ferner hielt der Ausschuss fest, dass nur das Modell des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in beiden Varianten die uneingeschränkte Mitwirkung des Parlaments auf gesetzlicher Grundlage nach bewährtem Verfahren sicherstelle. Die Mittelstands- und Existenzgründerförderung muss auch in der Verfügung des BMWi bleiben. Allerdings bekennen die Abgeordneten sich dafür, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Haushaltsunterstützung von 2 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen.
Der einstimmige Beschluss des Unterausschusses umfasst auch die Aufforderung an die Bundesregierung, dem Unterausschuss bis Anfang September 2006 ein Konzept vorzulegen, das von einer Vermögensanlage des ERP-Sondervermögens außerhalb der KfW in Fonds ausgeht. Auch wird mit dem Beschluss die Bundesregierung gebeten, möglichst rasch eine Klärung mit der amerikanischen Regierung herbeizuführen, mit dem Ziel, dass diese gegen diese Form der Neustrukturierung keine Bedenken geltend macht. Schließlich fordert der Unterausschuss die Bundesregierung auf, im Falle einer Vermögensanlage außerhalb der KfW in Fonds eine tranchenweise Ausschreibung der Vermögensanlage vorzusehen, die sich an externe Institute richtet, die umfangreiche Erfahrungen und nachweisbare Erfolge in der Anlagegröße großer Vermögen vorweisen können.