Der Vorsitzende des Unterausschusses „ERP-Wirtschaftspläne“ Dr. h.c. Hans Michelbach, MdB, erklärt anlässlich der Verabschiedung ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetzes im Deutschen Bundestag:
Der Vorsitzende des Unterausschusses „ERP-Wirtschaftspläne“ im Deutschen Bundestag Dr. h.c. Hans Michelbach, sieht den Mittelstand als Gewinner des ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetzes, das in der letzten Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.
Ziel des Gesetzentwurfs sei es zum einen gewesen, die Förderangebote des Bundes effizienter und transparenter zu machen. Zum anderen sollte die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Abführung von 2 Mrd. Euro aus dem ERP-Sondervermögen an den Bundeshaushalt bei vollständiger Kompensation umgesetzt werden.
Michelbach: „Diese Ziele haben wir erreicht und damit für den Mittelstand eine langfristige Planungssicherheit geschaffen. Der Innovations- und Mittelstandsförderung kommt nach wie vor große Bedeutung zu. Im ERP-Sondervermögen stehen besonders Finanzierungsmittel für kleine und innovative Unternehmen und technologieorientierte Existenzgründer bereit. Hier haben wir eine weitere Verbesserung der Finanzierungsbedingungen erreicht, denn nach wie vor haben vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Unternehmerpersönlichkeiten, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, ein zu geringes Eigenkapitalpolster oder Probleme bei der Fremdfinanzierung.“
Michelbach verwies auch darauf, dass das Hausbankenprinzip erhalten bleibe, dies sei für den Mittelstand besonders wichtig.
Die USA wurden mehrfach seitens der Bundesregierung informiert und nahmen sogar an einer Sitzung des ERP-UA Wirtschaftspläne und der Anhörung zum Gesetz als Gasthörer teil.
Vorausgegangen waren mehrmonatige intensive Beratungen im Unterausschuss sowie eine öffentliche Sachverständigenanhörung. Vor allem auf Betreiben des Unterausschusses wurden einige wesentliche Änderungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, mit denen auch zukünftig sichergestellt wird, dass das Parlament bei der ERP-Wirtschaftsförderung das Heft in der Hand behält. So müssen alle Änderungen des Vertrages mit der KfW dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorgelegt werden und das Parlament beschließt auch in Zukunft über den jährlichen Wirtschaftplan.
Mit dem Gesetz hat der Deutsche Bundestag dafür Sorge getragen, dass der Vermögenserhalt und die Fördersubstanz auch in der Zukunft gewährleistet bleiben. Der Vorsitzende dankte allen Beteiligten und insbesondere dem Bundesrechnungshof für seine intensive Unterstützung.