Die Frist zur Einlegung eines Wahleinspruchs gegen die Europawahl 2009 begann mit dem Wahltag und endete gemäß § 2 Absatz 4 WPrüfG zwei Monate nach dem Wahltag mit Ablauf des 7. August 2009.
Gegen die Europawahl wurden insgesamt 54 Einsprüche eingelegt.
Themen sind unter anderem die Fünf-Prozent-Sperrklausel und die Briefwahl.