Das Bundeswahlrecht soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch vor der Bundestagswahl am 27. September dieses Jahres geändert werden. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf ( 16/11885) vorgelegt, mit dem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az: 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07) vom Juli 2008 umgesetzt werden soll. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung verstößt, weil ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen könne.
Nach den Vorstellungen der Grünen-Abgeordneten soll die Verfassungswidrigkeit dadurch beseitigt werden, dass die Anrechnung der Direktmandate auf das Zweitstimmenergebnis bereits auf Bundesebene und nicht wie nach bislang geltendem Recht auf Länderebene erfolgt. Überhangmandate entstünden dann "in der Regel nicht mehr", heißt es in der Vorlage. Überhangmandate erhalten Parteien, wenn sie in einem Bundesland mehr Direktmandate erringen, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht.
Die Grünen-Fraktion betont zugleich, dass es "keinen sachlichen Grund" gebe, eine Neuregelung erst nach dem 27. September zu erlassen, auch wenn das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber dafür eine Frist bis Mitte 2011 eingeräumt habe. Ohne eine Neuregelung schon für die kommende Bundestagswahl werde das Parlament dann "nach einem materiell verfassungswidrigem Wahlrecht gewählt".