Alle Staatsgewalt geht bekanntlich vom Volke aus - und zweifelsohne gehören auch 16- und 17-Jährige zum deutschen Volk. Doch das Grundgesetz sagt auch, dass Menschen, die jünger als 18 Jahre sind, bei einer Bundestagswahl zu Hause bleiben müssen. Der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen zur Herabsetzung des Wahlrechts auf 16, den das Parlament vergangene Woche erstmals beriet, müsste deshalb eine Zweidrittelmehrheit finden, wenn er irgendwann Erfolg haben sollte.
Doch schon jetzt ist die Debatte mächtig in Bewegung geraten. Dazu hat Andreas Voßkuhle beigetragen. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts argumentierte kürzlich, ein Wahlrecht für 16- und 17-Jährige helfe gegen Politikverdrossenheit. Auch manche Jugendforscher stützen diese These, doch bewiesen ist sie nicht. Das zweite Argument der Reformer lautet: Weil niemand länger mit den Folgen politischer Entscheidungen leben muss als junge Menschen, sollten diese auch wählen dürfen
Doch warum dann die Grenze bei 16 ziehen - und nicht gleich ein Wahlrecht von Geburt an einführen? Ein Kriterium bestreitet niemand: Zentral sind politische Reife und Urteilsfähigkeit. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass Wahlalter und Volljährigkeit zusammengehören. Wer nur eingeschränkt geschäftsfähig ist und ohne Zustimmung seiner Eltern keinen Mobilfunk-Vertrag abschließen darf, sollte nicht über die Zukunft des Landes bestimmen.
Zwei Generationen ist es her, dass 1970 das Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre gesenkt wurde. In einer Handvoll Bundesländer dürfen 16- und 17-Jährige mittlerweile an Kommunalwahlen teilnehmen. Die Karawane hat sich in Bewegung gesetzt. Es wird kaum weitere 39 Jahre dauern, bis sie an ihr Ziel gelangt.