Abgeordnete müssen optimal arbeiten können, gleichzeitig dicht an der Gesetzesmaterie und nah bei den Menschen sein. Doch das kostet Geld. Mehr als die Abgeordneten verdienen. Sie können keine Werbungskosten geltend machen. Dafür gibt es eine Reihe anderer Geld- und Sachleistungen.
In Berlin bekommen die Abgeordneten, wie
jeder Arbeitnehmer in seinem Betrieb, einen Arbeitsplatz gestellt.
Das Büro wird ihnen für die Zeit ihrer Mitgliedschaft im
Bundestag „eingerichtet” überlassen, also
einschließlich Kommunikationsgeräten, Tischen,
Stühlen und Regalen. Jeder Abgeordnete hat ein eigenes
Büro von rund 54 Quadratmetern, in dem er zusammen mit seinen
Mitarbeitern seine politischen Projekte am Parlamentssitz verfolgt.
In Berlin kann er für Dienstgeschäfte die Autos der
Fahrbereitschaft des Bundestages nutzen. Auch die Bahn und den
Flieger kann er nehmen, um zügig zwischen Bundestag und
Wahlkreis wechseln beziehungsweise andere Aufgaben seines Mandates
an verschiedenen Orten erfüllen zu können.
Hinzu kommt ein Höchstbetrag von 13.660 Euro monatlich, in
dessen Rahmen er Arbeitsverträge mit Mitarbeitern zur
Unterstützung seiner parlamentarischen Arbeit in Berlin oder
seinem Wahlkreis abschließen kann. Das Geld wird gegen
Nachweis von der Bundestagsverwaltung unmittelbar an die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt. Der Abgeordnete ist
frei in der Entscheidung, ob und wie er diese Summe auf wenige
besser bezahlte Fachleute oder mehr Teilzeitkräfte und
Aushilfen aufteilt. Nicht gestattet ist allerdings: Arbeitnehmer
aus der eigenen Verwandtschaft einzustellen oder nicht genutzte
Anteile aus der Mitarbeiterpauschale auf andere Abgeordnete zu
übertragen oder sich auszahlen zu lassen. Die Mitarbeiter
bekommen spezielle Zeitverträge, die an die Mitgliedschaft
ihres jeweiligen Chefs im Bundestag geknüpft sind. Nach
Neuwahlen oder nach vorzeitigem Ausscheiden eines Abgeordneten
müssen sie sich neue Beschäftigungen suchen.
Für alles Übrige gibt es die Kostenpauschale von derzeit
3.782 Euro im Monat. Sie soll insbesondere die Kosten für die
Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros, Aufwendungen
für eine Zweitwohnung am Parlamentssitz in Berlin, nicht
erstattungsfähige Fahrt- und Reisekosten in Ausübung des
Mandats, Repräsentations- und Wahlkreisbetreuungskosten,
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr
abdecken. Die Kostenpauschale wird zu Beginn jeden Jahres an die
allgemeine Preisentwicklung angepasst. Sie geht in ihrer Höhe
von einem angemessenen, realistischen Gesamtaufwand aus, ohne den
Abgeordneten einzelne Vorgaben für ihre Mandatsausübung
zu machen. Auch soll sie verhindern, dass Abgeordnete mit Bergen
von Quittungen hantieren und zur Erstattung eine riesige
Bürokratie aufbauen müssen. Und außerdem:
Könnten die Abgeordneten wie Arbeitnehmer Werbungskosten
geltend machen, würden diejenigen mit hohem Aufwand
gleichheitswidrig „belohnt”, der Steuerzahler dadurch
eher höher belastet.
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Text: Gregor Mayntz
Aktualisiert am 7. Juli 2008