Verkehr und Bau. Die Fraktionen des Bundestages sind sich einig, dass es einen Börsengang der Bahn nur ohne Schienennetz geben darf. Über das seit wenigen Tagen vorliegende Kompromissmodell von Bahn und Regierung, bei dem der Bund juristischer Eigentümer des Schienenetzes sein soll, das wirtschaftliche Eigentum aber bei der Deutschen Bahn AG (DB) bleibt, besteht dagegen große Uneinigkeit.
"Eine Kapitalprivatisierung nach dem integrierten Modell kommt für uns nicht mehr in Frage", unterstrich die CDU/CSU am 27. September im Verkehrsauschuss. Der neue Vorschlag sei es allerdings Wert, genauer geprüft zu werden. Weniger Vorbehalte gegen das neue Privatisierungskonzept, Eigentumssicherungsmodell genannt, scheint die SPD zu haben. Ohne sich klar für das Konzept auszusprechen, betonte die Fraktion: "Wir müssen jetzt die Regierung unterstützen. Das ist eine Gestaltungschance. Wir sollten gestalten!"
Deutliche Worte gegen die debattierten Konzepte und das Vorgehen der Regierung waren von der Opposition zu hören. "Wir werden das Eigentumssicherungsmodell nicht akzeptieren. Was uns hier als Kompromiss vorgelegt wird, ist eine Mogelpackung", hieß es bei der FDP. Es stehe zwar Eigentum für den Bund darauf, drin sei aber Eigentum für die DB.
Das Vorgehen der Regierung, darin war sich der Ausschuss einig, erwecke den Eindruck, als interessierten sie im Ausschuss artikulierte Meinungen nur wenig. Nahezu alle Experten hätten vor einem Börsengang nach dem integrierten Modell, bei dem das Schienennetz bei der DB bleibt, gewarnt, betonten FDP, Grüne, Linke und CDU/CSU. Der neue Kompromissvorschlag von Bahn und Regierung sei kein Eigentumssicherungsmodell, sondern ein Enteignungssicherungsmodell, hoben die Grünen hervor: "Der Bund verliert sein Eigentum, bekommt es aber als Pfand zurück. Das ist der schlechteste aller Kompromisse."
Weitgehend einig waren sich die Abgeordneten in der Kritik der Entscheidungs- und Informationspolitik von Bahn und Bundesregierung. Um eine fundierte Entscheidung über die Zukunft der DB treffen zu können, müsse das Parlament umfassend informiert werden; beispielsweise über die Verschuldung der Bahn, über den Zustand des Schienennetzes und die Eigentumsverhältnisse bei Bahnimmobilien. Bisher sei dies nicht ausreichend geschehen.
Um zu unterstreichen, dass die aktuellen Diskussionen um verschiedene Privatisierungsmodelle der DB und die Zuordnung von Bahnimmobilien nach Auffassung des Bundestages kein erhöhtes Beschäftigungsrisiko für die Mitarbeiter bedeuten, hat der Ausschuss bei Enthaltung der FDP einen Entschließungsantrag verabschiedet. Darin heißt es, der Ausschuss werde einer Entscheidung über eine Kapitalprivatisierung der DB nur zustimmen, wenn sie mit einer Beschäftigungssicherung vereinbar sei.
Die Regierung wurde aufgefordert, den Bahnvorstand zu einer Bestandsgarantie des Beschäftigungssicherungstarifvertrags bis 2010 anzuhalten und einer möglichen Kündigung dieses Vertrages bereits von 2007 an entgegenzutreten.