GÜTERVERKEHR
EP will Kabotageverbot bis 2014 aufheben
Der Güterverkehr innerhalb der EU-Mitgliedstaaten soll bis 2014 stufenweise für den Wettbewerb geöffnet werden. Das Europäische Parlament sprach sich am 21. Mai in Straßburg dafür aus, bis dahin alle Beschränkungen für den Transport von Gütern in der EU aufzuheben. Bislang ist nur der grenzüberschreitende Gütertransport liberalisiert. Transporte innerhalb eines anderen EU-Staates als dem Heimatland einer Firma - Kabotage genannt - sind nur in begrenztem Umfang erlaubt.
Nach einem Vorschlag der Kommission sprach sich das Parlament dafür aus, dass künftig drei Kabotagefahrten in der Woche möglich sein sollen. Ab 2010 würde diese Grenze auf sieben Fahrten angehoben und ab 2014 ganz abgeschafft. In Brüssel gilt es jedoch als unwahrscheinlich, dass die dritte Stufe im Rat der Verkehrsminister mehrheitsfähig ist. Auf jeden Fall soll die Kabotage erlaubt sein, wenn ein Lkw ein EU- Mitgliedsland auf dem Rückweg von einem anderen Transport leer durchquert. Das Parlament beschloss außerdem eine Schutzklausel. Sollte es durch die Kabotage zu einer schweren Marktstörung kommen, kann der betreffende Staat Schutzmaßnahmen ergreifen. Zuvor muss er die EU-Kommission informieren.
In einem Binnenmarkt seien Beschränkungen der Kabotage "obsolet", sagte der Verkehrsexperte der Union im EP, Georg Jarzembowski. "Eine vollständige Liberalisierung ist schon deshalb alternativlos, weil eine zahlenmäßige Beschränkung von Kabotagefahrten die Bürokratie ins Kraut schießen lässt." Von der Beseitigung der bestehenden Verkehrsbeschränkungen erhoffen sich die Abgeordneten auch einen Rückgang der Leerfahrten und damit der Schadstoffemissionen.