Die Bundesregierung hat sich zufrieden über den bisherigen Stand der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gezeigt. Von den über 1.600 Binnenmarktrichtlinien seien bislang nur neun noch nicht umgesetzt, sagte Peter Hintze (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 18. Juni im Europaausschuss. "Wir sind umsetzungsfreundlich", sagte Hintze und wies darauf hin, dass es derzeit bei den Richtlinien lediglich ein Umsetzungsdefizit von 0,5 Prozent gebe.
Als ein wesentliches Projekt bei der Anpassung von europäischem in nationales Recht nannte er die so genannte Dienstleistungsrichtlinie, die für einen einheitlichen Binnenmarkt bürokratische Hemmnisse abbauen und den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern soll. "Die Dienstleistungsrichtlinie ist ein Mega-Projekt", sagte Hintze und verwies darauf, dass der wesentliche Anteil bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen bei den Ländern liege. Als Frist dafür nannte Hintze das Jahr 2009. Innerhalb dieses Jahres müssen alle Normen auf die Richtlinie hin überprüft und dann gegebenenfalls angepasst werden
Richtlinien sind Rechtsakte der Gemeinschaft. Nach Artikel 249 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Inhalt der Richtlinien innerhalb einer bestimten Zeit mit einem verbindlichen Ziel umzusetzen. In Deutschland geschieht dies in der Regel durch ein Gesetz oder durch eine entsprechende Verordnung.