Die Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sollen per Gesetz geregelt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf ( 16/9396) vorgelegt. Sie erläutert, das derzeitige Gesetz von 1937 betreffe das DRK bis 1945. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1957 habe das Gericht festgestellt, dass "das DRK nach der Kapitulation von der Militärregierung aufgelöst und sein Vermögen gesperrt worden ist". Das Gesetz regle folglich nicht mehr die Rechte und die Pflichten des heutigen DRK. Die daraus entstehende Rechtslage werde der Stellung des DRK als nationaler Rotkreuz-Gesellschaft nach dem humanitären Völkerrecht nicht gerecht. Angesichts der besonderen Aufgaben des DRK als freiwillige Hilfsgesellschaft der Behörden im humanitären Bereich sei eine gesetzliche Regelung geboten.
Die gesetzlichen Altersvorgaben für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen fallen. Der Bundestag stimmte am 19. Juni einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/1031) zu, das Mindestalter in den Berufen Masseur, Physiotherapeut, Hebamme sowie Logopäde zu streichen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten alle Fraktionen bis auf Bündnis 90/Die Grünen, die sich enthielten. Die Änderung bezieht sich auf den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten. Absolventen dieser Ausbildung solle keine unnötige Wartezeit für ihren Berufsbeginn auferlegt werden, heißt es in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses ( 16/9577).
Für eine effektivere Bekämpfung von Verstößen gegen den Mindestlohn im Baugewerbe macht sich die Linksfraktion stark. In einem Antrag ( 16/9594), der am 19. Juni im Bundestag beraten wurde, verlangen die Abgeordneten, die Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) "erheblich zu verbessern". Es müssten mehr Prüfungen ermöglicht werden, heißt es zur Begründung. Ferner plädiert die Fraktion dafür, die Sanktionen bei Verstößen gegen den Mindestlohn zu verschärfen. Würden Verstöße gegen die Mindestlohnverordnung, illegale Beschäftigung oder Schwarzarbeit festgestellt, sei das Unternehmen umgehend von der Bauleistung auszuschließen.
Die Verbesserung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/9452), der am 19. Juni in den Bundestag eingebracht wurde. Vorgesehen ist unter anderem, die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu verbessert, indem ihm eine von der Geschäftsleitung unabhängige Prüfungskompetenz eingeräumt werden soll. Außerdem verlangen die Liberalen, das Sanktionssystem des Bundesdatenschutzgesetzes zu überprüfen und zu verbessern. Der Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung und die Einleitung eines parlamentarischen Verfahrens zur Aufhebung der dazu erlassenen gesetzlichen Grundlagen wird von der FDP ebenfalls verlangt.
Im Interesse der Gewinnung und Bindung hochqualifizierten Personals für das Bundeswehrkommando Spezialkräfte (KSK) will die FDP-Fraktion das Bundesbesoldungsgesetz ändern. Der Gesetzentwurf ( 16/9317), der am 19. Juni im Bundestag beraten wurde, sieht vor, eine rechtliche Grundlage für das vom Wehrbeauftragten der Bundesregierung in seinem Jahresbericht 2007 geforderte "Attraktivitätsprogramm KSK" zu schaffen. Die Liberalen schlagen Prämien in Höhe von einmalig 3.000 Euro für das Bestehen des Auswahlverfahrens bei den Spezialkräften der Bundeswehr vor. Eine Prämie von einmalig 10.000 Euro solle erhalten, wer die Ausbildung zum Kommandosoldaten oder Kampfschwimmer erfolgreich abgeschlossen hat.
Der Bundestag hat am 19. Juni einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen zwischen Deutschland und Vietnam über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich ( 16/9277) zugestimmt. Ziel des Abkommens ist es nach Bekunden der Regierung, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität zu verbessern und dadurch die Innere Sicherheit in beiden Staaten zu erhöhen.