Jugendliche sollen besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden. Deshalb hat der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen am 20. Juni beschlossen, das Strafgesetzbuch neu zu fassen. Künftig wird mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einen Jugendlichen dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt. Pornografische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern bis 14 Jahren zum Inhalt haben, werden auf Jugendliche (bis 17 Jahre) erweitert. Wer solche jugendpornografischen Schriften verbreitet, herstellt oder bezieht, wird mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft. Bei Kindern (bis 14 Jahre) ist die Höchststrafe für dieses Delikt maximal fünf Jahre. Ferner soll nach dem Willen der Mehrheit des Parlaments wieder unter Strafe gestellt werden, wer ein Kind zu aufreizendem und geschlechtsbetontem Posieren auffordert. Damit kommt das Parlament einem Beschluss des Bundesgerichtshofes von Februar 2006 nach. Das Gesetz dehnt zudem die Strafbarkeit des Kinderhandels auf bestimmte Fälle der Adoptionsvermittlung aus.
Der Bundestag setzte den Rahmenbeschluss des Rates der Europäsichen Union um ( 16/3439). Die Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 16/9646) vorlegt. Ferner beschloss das Parlament ein Protokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Es soll den Verkauf von Kindern, die Kinderprostition und die Kinderpornografie unterbinden helfen ( 16/9644, 16/3440). Die parlamentarische Opposition stimmte den beiden Gesetzentwürfen nicht zu.