Arbeitslosengeld erhalten auch künftig nur diejenigen, die während der zwei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosgkeit mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Der Bundestag lehnte am 18. Juni mit den Stimmen von Union, SPD und FDP einen Antrag der Grünen ( 16/6436, 16/8191) ab, die Einzahlungsdauer auf vier Monate zu begrenzen. Die Antragsteller stimmten für die Vorlage, die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.
Nach dem Willen der Grünen hätte sich nach einer viermonatigen Beitragszahlung ein zweimonatiger Anspruch auf Arbeitslosengeld ergeben. Nicht genutzte Ansprüche sollten bis zu vier Jahre mitgenommen und mit neu erworbenen Ansprüchen kombiniert werden können. Die Abgeordneten hatten zur Begründung ihres Antrags angegeben, dass so Menschen in befristeter Beschäftigung oder Projektarbeit die Zeit bis zur nächsten Anstellung überbrücken könnten. Da das so genannte Normalarbeitsverhältnis für immer weniger Menschen Erwerbsrealität sei, müsse auch die Arbeitslosenversicherung verändert werden, so die Grünen.