STRAFTÄTER
Sicherungsverwahrung auf Jugendliche ausgedehnt
Jugendliche Straftäter, die ein schweres Verbrechen begangen haben, dürfen nicht entlassen werden, wenn sie auch nach Verbüßung ihrer Haft als Gefahr für ihre Mitmenschen gelten. Ihnen kann eine so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung drohen. Der Bundestag beschloss am 20. Juni mit der Mehrheit der Koalitionsfraktion ein entsprechendes Gesetz ( 16/9643, 16/6562).
Voraussetzung dafür ist, dass jungendliche Straftäter zu mindestens sieben Jahren Haftstrafe verurteilt wurden. Zwei Sachverständige müssen mit ihrem Gutachten belegen, dass der Jugendliche auch zukünftig wieder gefährlich werden könnte. Das Opfer muss außerdem schwere seelische oder körperliche Schäden davongetragen haben.
Ferner muss die Sicherheitsverwahrung jedes Jahr überprüft werden. Auch darf die Maßnahme nur nachträglich angeordnet werden - das heißt, kurz vor Ablauf der Haft, wenn sich herausstellt, dass der Betroffene eine Gefahr für seine Mitmenschen ist. Bei Erwachsenen ist diese Maßnahme schon im Urteil des Gerichts möglich. Außerdem reicht es aus, wenn die Sicherungsverwahrung alle zwei Jahre überprüft wird. Die Koalition betonte deshalb übereinstimmend, es seien "hohe Hürden" aufgebaut.
Die Regierung hatte ebenfalls darauf hingewiesen, es könne Fälle geben, in denen nach Einschätzung von Gutachtern und Justiz von einer hohen künftigen Gefährlichkeit für andere Menschen auszugehen sei. Bisher ist es nicht möglich gewesen, solche jugendliche Gefangene in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Das Bundesjustizministerium bestätigte gegenüber "Das Parlament", dass die Zahl der hochgefährlichen jugendlichen Straftäter, bei denen alle Voraussetzungen erfüllt seien, sich "im einstelligen Bereich" bewege.
Die Oppositionsfraktionen lehnten das Gesetz ab. Sie verwiesen auf die Sachverständigenanhörung vom 28. Mai bei der sich ihres Erachtens eine klare Mehrheit gegen den Entwurf ausgesprochen habe. Laut FDP haben viele jugendliche Strafgefangene Entwicklungsverzögerungen, weshalb eben keine ausreichend sichere Entwicklungsprognose möglich sei. Linksfraktion und Grüne scheiterten mit Entschließungsanträgen ( 16/9649, 16/9650), in denen sie die Sicherungsverwahrung stoppen wollten. Sie forderten noch weitere Untersuchungen zu diesem Thema.