Für eine bessere finanzielle Unterstützung armer Kinder machen sich Sozialverbände und Gewerkschaften stark. In der Kritik stand während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16. Juni vor allem die bisherige Berechnung des Regelsatzes von Kindern in Familien, die von staatlichen Transfers abhängig sind. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, unterstrich, die derzeitige Ableitung des Regelsatzes für Kinder aus dem Satz für allein lebende Erwachsene sei "sachlich in keiner Weise zu rechtfertigen". Der Kinderregelsatz von derzeit 208 Euro monatlich grenze Kinder von der musischen Bildung und der Mitwirkung in Sportvereinen aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund setzte sich für einen eigenständigen Regelsatz für Kinder ein. Das hält im Prinzip auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) für richtig. Es spreche viel dafür, den Regelsatz von einer Expertenkommission ermitteln zu lassen, so BDA-Experte Stefan Hoehl.
Der Anhörung lagen zwei Anträge der Grünen ( 16/7113, 8761) und ein Antrag der Linksfraktion ( 16/7040) zugrunde. Die Linke will den Erwachsenen-Eckregelsatz von 347 auf 435 Euro anheben und Schülern zum Beginn eines Schulhalbjahres Zusatzleistungen gewähren. Die Grünen verlangen, die Regelsätze für Kinder auf eine neue Berechnungsgrundlage zu stellen und etwa Mahlzeiten im Rahmen der Ganztagsbetreuung zu bezahlen.