Eine Mehrheit der vom Rechtsausschuss eingeladenen Sachverständigen hat die von der FDP ( 16/8875), der Linksfraktion ( 16/5184) und den Grünen ( 16/3423, 16/497) eingebrachten Initiativen zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe befürwortet. Dies wurde bei einer Anhörung am 18. Juni deutlich.
So machte Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland, deutlich, der Gesetzgeber sei aufgrund des im Grundgesetz festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet, die Benachteilungen von Lebenspartnern zu beseitigen. Professor Karlheinz Muscheler von der Universität Bochum pflichtete ihm bei: "Mir scheint die Zeit reif zu sein für eine vollständige Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe." Es sei jedoch nicht sinnvoll, die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft ohne eine gleichzeitige "gründliche Überarbeitung" des Lebenspartnerschaftsgesetzes vorzunehmen. Auch zum gemeinsamen Adoptionsrecht nahmen die Experten Stellung: So wies beispielsweise Professorin Ingeborg Schwenzer von der Universität Basel darauf hin, dass auf internationaler Ebene inzwischen viele psychologische Untersuchungen zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien vorlägen. Sie alle bestätigten, dass auf intellektueller, psychischer, sozialer, emotionaler und sexueller Ebene keinerlei Unterschiede zur Entwicklung von Kindern aus heterosexuellen Familien zu verzeichnen seien.
Zwei Sachverständige vertraten gegenteilige Meinungen: Professor Matthias Jestaedt von der Universität Erlangen-Nürnberg sagte, es sprächen gute verfassungsrechtliche Gründe dafür, Eingetragene Lebenspartnerschaften und die Ehe nicht demselben Recht zu unterstellen. Der Berliner Rechtsanwalt Marc Schüffner plädierte ebenfalls gegen die völlige Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe.