GESUNDHEIT
Im Diamorphin-Streit stehen CDU/CSU-Abgeordnete gegen SPD und Opposition
Es bedarf keiner großen Prophetengabe, um vorauszusagen, dass sich die Große Koalition in der Bundestagssitzung am 19. März bei der Debatte über Tagesordnungspunkt 11, wenn es um die "diamorphingestützte Substitutionsbehandlung" von schwerstabhängigen Heroinsüchtigen geht, tief gespalten präsentieren wird. Zwei fast gleichlautende Gesetzentwürfe liegen dazu in erster Lesung vor: Der eine stammt vom Bundesrat ( 16/7249) und wurde dort 2007 von den CDU-geführten Ländern Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland initiiert; der andere ( 16/11515) ist unlängst gemeinsam von 250 Bundestagsabgeordneten der SPD sowie den Oppositionsfraktionen von FDP, Die Linke und Grünen eingebracht worden. Beide Vorlagen zielen darauf ab, die Behandlung Schwerstabhängiger mit künstlich hergestelltem Heroin - dem sogenannten Diamorphin - auf Kosten der Krankenkassen in das "Regelwerk der gesundheitlichen Versorgung" zu integrieren.
Bei der CDU/CSU-Fraktion stößt dies jedoch auf "erhebliche Bedenken", wie aus dem Antrag "Ausstiegsorientierte Drogenpolitik fortsetzen" ( 16/12238) mehrerer Unions-Parlamentarier hervorgeht. Für eine Übernahme der Diamorphin-Behandlung in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen reiche derzeit der Kenntnisstand nicht aus, monieren sie darin und fordern, das 2002 in mehreren Städten gestartete und mittlerweile abgeschlossene Modellprojekt zur kontrollierten Heroinabgabe an Schwerstabhängige fortzuführen. Unter anderem um zu klären, ob die Diamorphin-Abgabe zeitlich begrenzt und die Dosierung im Verlauf der Therapie abgesenkt werden kann. Und ob überhaupt auf diesem Weg ein dauerhafter Ausstieg aus der Sucht realisierbar ist. Bis zum Abschluss des Modellvorhabens, fordert der Antrag, soll die Bundesregierung keine Initiative für die Einstufung von Diamorphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel ergreifen.
Für die Autoren der beiden Gesetzentwürfe sprechen dagegen die Ergebnisse der Modellprojekte dafür, eine Diamorphin-Behandlung für eine "klar begrenzte Zielgruppe Opiatabhängiger" zu ermöglichen. Damit könnten schwerstkranke Heroinsüchtige, "die bislang nicht erfolgreich behandelt werden konnten, künftig verstärkt therapeutisch behandelt werden", wird in den Entwürfen gleichlautend argumentiert.
Um diese Behandlung zu ermöglichen, soll Diamorphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft werden, heißt es darin weiter. Für den 23. März hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu den Vorlagen angesetzt.