Der Vertrag von Lissabon soll die Europäische Union demokratischer, transparenter und effizienter machen. Um dies zu erreichen, wurde darin auch vereinbart, die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament (EP) und den nationalen Parlamenten zu verstärken. Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des EP hat dazu am 9. März in Straßburg einstimmig einen entsprechenden Bericht verabschiedet. Er zeigt auf, welche neuen Rechte der Reformvertrag für die nationalen Parlamente bringt. Gleichzeitig stellt er den jetzigen Stand der Beziehungen zwischen dem EP und den nationalen Parlamenten wie dem Bundestag dar und skizziert die Perspektiven für eine künftige Zusammenarbeit. Die Konferenz der Europaausschüsse (COSAC) soll dabei eine besondere Rolle spielen.
"Der Vertrag von Lissabon ist auch der Vertrag der Parlamente, und jetzt müssen die Parlamente zusammenarbeiten, um ihrer Kontrollfunktion gerecht zu werden", erklärt Elmar Brok (CDU), zuständiger Berichterstatter im Ausschuss. Auch bei der Gesetzgebung auf Ausschussebene müssen die Parlamentarier, so Brok, zusammenarbeiten, "um eine kohärente Gesetzgebung unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität zu erreichen". Damit wird geprüft, ob politische Angelegenheiten auf einer anderen als der europäischen Ebene besser gelöst werden können. Das Subsidiaritätsprinzip gibt den nationalen Parlamenten erstmals eine eigenständige Rolle in der Union.