Die Zahl der postmortal gespendeten Organe ist in Deutschland seit 1997 von 3.331 auf 4.140 im Jahr 2007 gestiegen. Dies geht aus einer Unterrichtung zur "Situation der Transplantationsmedizin zehn Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes" ( 16/12554) hervor. Die Zahl der Spender, denen nach dem Tod ein oder mehrere Organe entnommen wurden, erhöhte sich von 1.079 im Jahr 1997 auf 1.313 im Jahr 2007. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) sei diese Zahl 2008 auf 1.198 zurückgegangen. Postmortale Organspenden, bei denen die Organe nach dem Hirntod eines Spenders entnommen werden, machen der Unterrichtung zufolge den größten Teil aller Spenden aus.
Ein EU-Beschluss zur Europäischen Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren sehen FDP und Grüne kritisch. Die Fraktionen haben zwei Anträge (FDP: 16/12733, Grüne: 12856) vorgelegt, in denen Deutschland aufgefordert wird, den Beschluss aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mitzutragen. Aus FDP-Sicht muss eine Präzisierung der Deliktsgruppen erreicht werden. Nach Meinung der Grünen dürfen bestimmte Delikte entweder gar nicht oder nur nach Prüfung durch die Regierung mit aufgenommen werden. Mit dem Beschluss aus Brüssel soll festgelegt werden, wann ein Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat als Alternative zur Untersuchungshaft erlassene Entscheidung über Überwachungsmaßnahmen anerkennt.
Die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren sollen stärker berücksichtigt werden. Nachdem CDU/CSU und SPD Anfang März einen Gesetzentwurf ( 16/12098) vorgelegt hatten, hat die Bundesregierung jetzt einen gleichlautenden Gesetzentwurf ( 16/12812) eingebracht. In der darin enthaltenen Stellungnahme des Bundesrats fordert dieser , dass der Katalog an Straftaten, der zur Nebenklage im Strafverfahren berechtigt, abschließend sein sollte. Es bestünde ansonsten die Gefahr der Ausuferung. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag nicht zu. Dies führe zu einer Einschränkung der Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen.
Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag ( 16/12670) ein umfassendes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Zur Begründung führt sie an, dass der Schutz von Arbeitnehmerdaten bisher unzureichend gesetzlich geregelt sei. "Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht oft kein gleichberechtigtes Verhältnis." Zu den Forderungen gehören, dass Daten grundsätzlich beim Betroffenen erhoben werden müssen. Weiter dürften biometrische Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, für den sie auch erhoben worden sind. Außerdem dürften Videoüberwachungssysteme nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle oder zur Leistungsbemessung eingesetzt werden.
Mit der Einführung einer Bürgerversicherung will die Fraktion Die Linke eine "dauerhafte und solide Finanzierung für das Gesundheitssystem und für die Pflege" gewährleisten. Alle in Deutschland lebenden Menschen sollten Mitglieder dieser Bürgerversicherung werden, heißt es in einem Antrag ( 16/12846). Dabei solle sich der Beitrag nach der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit richten. Alle Bürger sollen dabei nach den Vorstellungen der Fraktion den gleichen prozentualen Beitragssatz auf ihre Einkünfte aus Erwerbseinkommen, Mieten und Kapitalerträgen zahlen. Arbeitgeber sollen danach die Hälfte der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten tragen.
Die FDP-Fraktion fordert von der Bundesregierung eine unverzügliche Anpassung der deutschen Regelungen zum Ehegattennachzug zu ausländischen EU-Bürgern an das sogenannte Metock-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli 2008 (C-127/08). Die durch das Urteil geschaffene Situation führe dazu, dass Ehepartner, die einem Drittstaat angehören und zu deutschen Staatsangehörigen nachziehen, Deutschkenntnisse nachweisen müssen, argumentiert die Fraktion in einem Antrag ( 16/12732). Dagegen müssten "drittstaatsangehörige Ehegatten von Unionsbürgern, die in der Bundesrepublik leben, diesen Nachweis nicht erbringen". Diese "Rechtszersplitterung" sei "inakzeptabel".