Jahrelang hat die mögliche Behandlung Schwerstabhängiger mit künstlichem Heroin auf Kassenkosten den Gesundheitsausschuss beschäftigt, ohne dass sich die Koalitionsfraktionen von Union und SPD auf ein einheitliches Vorgehen in dieser Frage verständigen konnten. Jetzt hat der Ausschuss seine Beratungen dazu abgeschlossen: Am 6. Mai verwies er zwei fast gleichlautende Gesetzentwürfe einer Abgeordnetengruppe von SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11515) sowie des Bundesrates ( 16/7249) ebenso wie einen Antrag zahlreicher Unions-Parlamentarier ( 16/12238) und mehrere ältere Oppositionsvorlagen ( 16/4696; 16/2075, 16/2503, 16/3840) zur Schlussabstimmung an das Plenum, ohne eine inhaltliche Beschlussempfehlung vorzunehmen.
Wenige Wochen vor der Sommerpause dürfte sich die Große Koalition damit in der für Ende Mai erwarteten Plenardebatte tief gespalten präsentieren - nicht unpassend zum heraufziehenden Bundestagswahlkampf. Während die genannten Gesetzentwürfe darauf abzielen, die Behandlung mit synthetisch hergestelltem Heroin - sogenanntes Diamorphin - in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu integrieren, wollen die Unions-Abgeordneten ein 2002 in mehreren Städten gestartetes und mittlerweile abgeschlossenes Modellprojekt zur kontrollierten Heroinabgabe fortführen.