Die Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland wird umstrukturiert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12829) verabschiedete der Bundestag am 7. April mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Ziel des Gesetzes ist es, die Strukturen und die Arbeit der Stiftung zu optimieren. Neben dem Stiftungsrat und den Direktoren werden künftig auch der Stiftungsratsvorsitzende, der Geschäftsführer und die Direktorenversammlung Organe der Stiftung sein. Den Hauptteil der Vorstandsfunktion übernimmt der Geschäftsführer. Außerdem sollen die Aufgaben der Institute und der Direktoren klarer von dem Geschäftsführer und der Geschäftsstelle abgegrenzt werden.
Die Denkmäler zur Erinnerung an die während des Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma sowie der von den Nazis verfolgten Homosexuellen sollen künftig von der "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" betreut werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf ( 16/12230) passierte am 6. April in einer geänderten Fassung einstimmig den Ausschuss für Kultur und Medien. Der Name der Stiftung wird allerdings beibehalten, Anträge der Opposition zur Änderung des Namens wurden abgelehnt.
Fünf Oppositionsanträge zum Hochschulpakt und zur Verbesserung der Qualität der Lehre an Hochschulen sind am 6. Mai im Bundestag gescheitert. Die FDP-Fraktion hatte in ihrem Antrag ( 16/10327) für eine Erhöhung der Fördermittel pro Studienplatz um mindestens 25 Prozent im Hochschulpakt sowie eine Umstellung der Fördersystematik plädiert. Die Linksfraktion ( 16/11178) hatte gefordert, im Hochschulpakt II ein bedarfsdeckendes Angebot an qualitativ hochwertigen Studienplätze zu sichern. Die Grünen legten drei Anträge vor ( 16/10881, 16/8211, 16/649). Darin forderten sie unter anderem im Hochschulpakt II 10.600 Euro pro Student pro Jahr einzuplanen. Des Weiteren plädierten sie für mehr Personal an den Hochschulen, um der gestiegenen Zahl der Studierenden gerecht zu werden sowie für eine Aufwertung der Lehre. Dazu sollen Landeslehrpreise die Dozenten motivieren, neben der Forschung auch die Lehre exzellent zu betreiben.