Dienstleistungsunternehmen aus anderen EU-Ländern sollen in Zukunft in Deutschland weitgehend ohne Genehmigungen tätig werden dürfen. Der Bundestag überwies einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/12784) am 7. Mai an die Ausschüsse. Mit dem Gesetz soll die Europäische Dienstleistungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.
Nach der Richtlinie darf die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten nur noch dann vom Vorliegen einer Genehmigung abhängig gemacht werden, "wenn dies aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt gerechtfertigt werden kann", heißt es in der Begründung. Daher dürften zum Beispiel einige Vorschriften der Gewerbeordnung nicht auf grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer angewendet werden. So sollen Gewerbetreibende aus anderen EU-Ländern zum Beispiel von den Vorschriften über die Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes und vom Verbot der Ausübung des Versteigerergewerbes im Reisegewerbe ohne Versteigerererlaubnis nicht mehr betroffen sein. Gleiches soll für die Vorschriften zur Ausübung des Maklergewerbes und des Bauträger- und Baubetreuergewerbes gelten.
Weiterhin entfallen die Gewerbeanzeige, die Anzeigepflicht im Reisegewerbe und die Vorschrift zur Ankündigung eines Wanderlagers. Nach Auffassung der Regierung ist die unterschiedliche Behandlung von inländischen und ausländischen Unternehmen dadurch gerechtfertigt, dass Dienstleister aus anderen EU-Ländern die Vorschriften ihrer Heimatländer erfüllen müssten. "Hierbei ist auch zu beachten, dass in den meisten EU-Staaten nicht niedrigere, sondern eher höhere Anforderungen an die Ausübung von Gewerben bestehen als in Deutschland", heißt es.