Das Halten oder die Verwendung von nicht domestizierten Tierarten in mobilen Zirkusbetrieben, Tierschauen, Varietes und ähnlichen Einrichtungen soll grundsätzlich verboten werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/12864), der vom Bundestag am 7. Mai an die Ausschüsse überwiesen wurde. Ausnahmen sollen nach Ansicht der Fraktion möglich sein, sofern Tierarten für eine Haltung im Zirkus als geeignet gelten. Weiter verlangen die Abgeordneten, die Tierarten, die in mobilen Zirkusbetrieben art- und bedürfnisangemessen ernährt, gepflegt und verhaltengerecht untergebracht werden können, in einer Positivliste zu bezeichnen und verbindliche Regelungen für deren Haltung, Pflege und Verwendung zu definieren.
Hintergrund des Antrages ist die Einschätzung der Fraktion, dass die meisten Tiere, die in mobilen Einrichtungen wie Zirkussen gehalten werden, einen großen Teil ihres Lebens in engen Transportwagen oder wenig strukturierten Gehegen, die zumeist nur eingeschränkte Beschäftigungs-, Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten bieten, verbringen. Die hohen Anforderungen insbesondere nicht domestizierter Tiere an die Haltungsbedingungen stünden häufig den Erfordernissen an die Flexibilität von Zirkusunternehmen, wie etwa ständiger Transport und Platz sparende Unterbringung, entgegen. Eine tiergerechte Haltung sei unter diesen Umständen grundsätzlich als problematisch anzusehen. Die Fraktion erinnert daran, dass auch der Bundesrat bereits gefordert habe, nur solche Tierarten zur Haltung und Verwendung in Zirkussen zuzulassen, die dort artgerecht gehalten werden könnten und die Haltung von Tierarten, die absehbar gefährdet seien, nicht mehr zuzulassen.