Das Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes und der Länder wird modernisiert. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12060) stimmte der Bundestag am 3. Juli in geänderter Fassung ( 16/13687) zu. Damit werden die Voraussetzungen für einheitliche Standards geschaffen. Das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder ist durch die Haushaltsreform 1969 grundlegend neu gestaltet worden, heißt es. Gegenwärtig seien auf staatlicher Ebene unterschiedliche Entwicklungen zur Umgestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens festzustellen. Zwar bestehe die Verpflichtung zur sogenannten Kameralistik, wonach die öffentliche Haushaltswirtschaft auf einem System von Ein- und Auszahlungen basiert. Trotzdem hätten einige Bundesländer Reformvorhaben auf den Weg gebracht, dieses kameralistische System auf ein kaufmännisches Rechnungswesen (Doppik) umzustellen. Mit dem Gesetz wird nun einerseits die Abkehr von der bisher zwingenden Verpflichtung, das Haushalts- und Rechnungswesen kameral zu gestalten, möglich gemacht und andererseits das doppische Rechnungswesen zugelassen.