Finanzmarkt
Bad-Bank-Gesetz verabschiedet - Banken können toxische Wertpapiere auslagern
Wenn eure Bücher so aussehen wie unsere, dann wollen wir mit euch nichts mehr zu tun haben." So oder so ähnlich scheinen die Banken in den vergangenen zwei Jahren übereinander gedacht zu haben. Dies könnte dem Staat und dem Steuerzahler egal sein. Da die Banken aber offensichtlich noch eine unüberschaubare Menge von sogenannten toxischen Wertpapieren in ihren Büchern haben, die die Bilanzen belasten, ist die Versorgung der Wirtschaft mit den dringend notwendigen Krediten erschwert.
Um wieder Schwung in den Kapitalmarkt zu bringen, verabschiedete der Bundestag deshalb am 3. Juli mit den Stimmen der Koalition ein Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung ( 16/13156, 16/13590), das zu einer millionenschweren Entlastung von Kreditinstituten dienen soll. Diese dürfen ihre Finanzen jetzt kurzfristig bereinigen, indem sie Risikopapiere wie faule Äpfel mit einem Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften (Bad Banks) auslagern. Der Abschlag beträgt zehn Prozent des Wertes, mit dem die Papiere in den Bankbilanzen erfasst waren. Er kann auch geringer sein, wenn er bei der Bank dazu führen würde, dass die Kernkapitalquote unter sieben Prozent sinkt. Aber nicht nur Privatbanken, auch die Landesbanken sollen von dieser Regel Gebrauch machen können und ganze Bereiche auslagern können. Im Gegenzug sollen die übertragenden Unternehmen in gleicher Höhe vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte Anleihen erhalten, die von den Zweckgesellschaften ausgegeben werden. Eine zeitliche Begrenzung dieser Garantien ist nicht vorgesehen. Bei den parlamentarischen Beratungen, bei denen nach Angaben des haushaltspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Kampeter, auch die Länder eingebunden waren, verständigte man sich darauf, dass die Eigentümer der Landesbanken stärker entlastet werden als im Gesetzentwurf geplant. So können Länder selbst entscheiden, ob sie ihre Landesbanken mit Hilfe des Bundes oder selbst sanieren.
Außerdem wurde der Stichtag zur Bewertung der ausgelagerten toxischen Wertpapiere vom 30. März 2009 auf den 30. Juni 2008 vorgezogen. Damals hatten die Papiere noch einen höheren Wert und die Banken können ein größeres Volumen auslagern. Während die Opposition daraus schloss, dass das Risiko des Staates sich dadurch vergrößert habe, waren die Koalitionsabgeordneten gegenteiliger Meinung.
Neben steuerlichen Änderungen beschlossen die Abgeordneten auch noch, dass die Banken sich einem sogenannten Stress-Test unterziehen müssen. Dort soll durch die Bankenaufsicht geprüft werden, ob die Banken überlebensfähig sind. Zudem sollen die Banken, die eine Bad Bank gründen wollen, die Auflagen des Bankenrettungsfonds SoFFin erfüllen müssen, wonach die Vorstände nicht mehr als 500.000 Euro im Jahr verdienen dürfen, die Bonuszahlungen gestrichen und Ausschüttungen gesperrt werden können.
"Die Kreditvergabe ist der Schlüssel zur Gesundung der Wirtschaft", erklärte Carsten Schneider (SPD). Im Gesetz werde festgelegt, dass die Banken auch tatsächlich das Geld an die mittelständische Wirtschaft weiterreichen müssen. Schneider ging auch auf das Probleme der Landesbanken und der Sparkassen ein. "Ohne dieses Gesetz wären diese in ihrer Existenz gefährdet", sagte er. Steffen Kampeter (CDU) wies auf die Freiwilligkeit der Teilnahme der Banken hin. Dies sei anders als in den Vereinigten Staaten. "Bankenrettung ist kein Spielplatz für Ideologen", betonte er. Erst müssten die Eigentümer in Haftung genommen werden - dann erst der Staat. Florian Toncar (FDP) warf der Koalition vor, viel Zeit verloren zu haben. Das Gesetz sei insgesamt eine Enttäuschung. Die Banken würden erst mal abwarten, was passiert, da es keine Rechtssicherheit gebe. So würde weitere Monate nichts geschehen. "Das Gesetz belastet die Steuerzahler", betonte Toncar weiter. Es sei nicht abzusehen, wann der Staat aus der Haftung herauskomme.
Auch Roland Claus (Die Linke) hielt das Gesetz für schlecht. Alle Risiken würden bei den Steuerzahlern von heute und morgen abgeladen. Die Eigentümerhaftung würde oft nicht ziehen, weil Banken umstrukturiert und umbenannt würden. Hier würden Schulden verstaatlicht und Gewinne privatisiert. Nötig wäre ein "Ausstieg aus dem Kasinokapitalismus". Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich sicher, dass die nächste Regierung ein neues Gesetz vorlegen müsse. Er forderte einen Strategiewechsel. Es werde noch eine weitere Verschärfung der Bankenkrise geben. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) versicherte, dass keine Milliardenkosten auf den Staat zukommen würden. Nach dem Bundestag hat der Bundesrat das Wort. Er will in seiner Sitzung am 10. Juli über das Bad-Bank-Gesetz beraten.