Regierungsmitglieder in Dänemark brauchen für EU-Verhandlungen die Zustimmung des Parlaments. Vorbild für Deutschland?
Wir orientieren uns am "österreichischen Modell", das bereits in einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Union aus der letzten Wahlperiode Eingang gefunden hat. Danach hat die Regierung zunächst grünes Licht für Verhandlungen im Ministerrat. Wenn aber das Parlament eine Stellungnahme abgibt - was es tun kann, aber nicht muss, ist diese verbindlich. Die Regierung darf nur davon abweichen, wenn wichtige außen- und integrationspolitische Gründe dies erfordern und sie die Gründe vorher darlegt. Dadurch bleibt die Regierung auch in schwierigen Verhandlungen voll handlungsfähig.
Die CSU fordert Volksabstimmungen vor neuen EU-Beitritten. Hätte es damit eine Osterweiterung gegeben?
Wir fordern die grundsätzliche Möglichkeit, Volksabstimmungen bei wichtigen europäischen Fragen durchführen zu können. Dazu gehören weitere irreversible Kompetenzübertragungen oder die Aufnahme neuer Mitglieder. Die Osterweiterung war ein wichtiger Schritt und hätte aufgrund der gemeinsamen Geschichte auch mit Volksabstimmungen stattgefunden, wenngleich vielleicht nicht mit dieser Schnelligkeit.
Wird das neue Lissabon-Begleitgesetz noch vor der Wahl beschlossen?
Eine Einigung noch in dieser Legislaturperiode ist ambitioniert, aber machbar und unser Ziel. Klar ist auch, dass der Zeitplan nicht auf Kosten
des Inhalts gehen darf. Über den Sommer werden wir mit dem Koalitionspartner und unter Einbeziehung der FDP und der Grünen ein neues Begleitgesetz ausarbeiten.
Die EU-Kommission will die Milchquote bis 2015 auslaufen lassen. Will die CSU das verhindern?
Wir treten für eine preisstabilisierende Mengensteuerung ein. Als rasch wirkende Maßnahme halten wir eine vorübergehende Quotenabsenkung für sinnvoll. Bayern wird alles versuchen, um auch nach 2015 den Milchpreis zu stützen. Der aktuelle Preiseinbruch zeigt, dass nur die Milchquote kein Garant für einen auskömmlichen Milchpreis sein kann. Nur in Kombination mit weiteren Maßnahmen wie verstärkter Absatzförderung oder neuen Produkten kann ein kostendeckender Milchpreis am Markt durchgesetzt werden.
Warum veröffentlicht Bayern die Empfänger von EU-Agrarsubventionen als letztes Bundesland?
Bayern wird die EU-Agrarzahlungen mit zusätzlichen Informationen veröffentlichen. Wer sich informiert, soll auch wissen, warum die Landwirte das Geld erhalten. Schließlich sind die Zahlungen keine Almosen, sondern eine Honorierung für höhere Standards beim Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz oder die Pflege der Kulturlandschaft.
Die Fragen stellte Kata Kottra.