Die Koalitionsfraktionen wollen eine bessere Aus- und Weiterbildung in der Tourismuswirtschaft erreichen. In einem Antrag ( 16/13614), dem der Bundestag am 2. Juli zustimmte, fordern CDU/CSU und SPD unter anderem die Bundesregierung auf, sich in der Aus- und Weiterbildung für die gegenseitige Anerkennung von Unterrichtsinhalten auf Länderebene sowie die Vereinheitlichung von Unterrichtsmaterialien für Lehrer und Auszubildende einzusetzen. Als Pilotprojekt schlagen sie ein Handbuch für den neuen Ausbildungsberuf "Kaufmann für Tourismus und Freizeit" vor. Des Weiteren solle die Regierung darauf hinwirken, dass in der Tourismuswirtschaft eine kontinuierliche Weiterbildung zur Normalität werde und dass deutsche Hochschul- und Berufsschulabschlüsse im Tourismusbereich noch stärker an internationale Standards angepasst würden.
Die Bundesregierung soll sich für eine Änderung der Europäischen Fluggastverordnung einsetzen. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/12997). Die Fluggastverordnung besagt unter anderem, dass Passagiere bei Verspätung ihres Fluges gegenüber der Fluggesellschaft Anspruch auf Ausgleichsleistungen haben. Die Fluggesellschaften umgingen die Zahlungen jedoch oft, indem sie nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung darauf verweisen würden, dass die Verspätungen durch "außergewöhnliche Umstände" zustande gekommen seien, so die Liberalen. Um Rechtssicherheit zu schaffen, müsse der Begriff der "außergewöhnlichen Umstände" präzise bestimmt werden. Außerdem solle die Fluggastverordnung sowohl am Start- als auch am Landeort des Flugzeugs innerhalb der Europäischen Union Anwendung finden. Auch wer einen Anschlussflug derselben Fluggesellschaft verpasst, soll sich künftig auf die Fluggastverordnung berufen können.
Die neuen Lenk- und Ruhezeiten für das deutsche Omnibusgewerbe werden von den betroffenen Unternehmen und Fahrern überwiegend negativ bewertet. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/13127) hervor. Diese Aussage beziehe sich aber ausschließlich auf die Personenbeförderung mit Omnibussen, nicht jedoch auf den Straßengüterverkehr. Als besonders negativ werde von den Busunternehmen die Abschaffung der "Zwölf-Tage-Regelung" empfunden, heißt es in der Unterrichtung. Für die Unternehmen sei diese Regelung mit "deutlichen Kosteneffekten" verbunden, die abhängig von der Größe und Ausrichtung des Unternehmens seien. Diese zusätzlichen Kosten könnten aber nicht als Existenz bedrohend angesehen werden. Auch die Fahrer würden die Rechtsänderungen, insbesondere die Abschaffung der "Zwölf-Tage-Regel", negativ bewerten. Das gelte vor allem für die Fahrer, die aufgrund der neuen Regelungen Einkommenseinbußen hätten oder im Jahr zehn und mehr Wochenruhezeiten außerhalb des Wohnortes verbringen müssten. Bei den betroffenen Paketreiseveranstaltern seien die wirtschaftlichen Auswirkungen deutlich geringer als bei den Busunternehmen.