”Der bevorstehende 65. Jahrestag der Befreiung am 8. Mai 2010 ist ein geeigneter Anlass, diesen Tag zum gesetzlichen Gedenktag zu erklären und damit dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns zu folgen“, heißt es in der Begründung. Der 8. Mai 1945 sei für Millionen Menschen ein Tag der Hoffnung und der Zuversicht gewesen. Seine Bewertung sei jedoch bis heute umstritten und ”seine Bedeutung als Tag der Befreiung nicht allgemein anerkannt“. Auch diese ”Unterschiedlichkeit der Bewertung“ biete die Chance, einen ”lebendigen Gedenktag“ zu etablieren, der zu streitbaren öffentlichen Diskussionen Anlass gibt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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