Angesichts des strukturellen Defizits beim Gesundheitsfonds würden schon bald die meisten Kassen einen Zusatzbeitrag verlangen, heißt es in der Vorlage weiter. Deshalb seien die ”Fluchtmöglichkeiten“ von ALG-II-Beziehern begrenzt. Die Langzeitarbeitslosen würden ”faktisch von Kasse zu Kasse getrieben“. Damit sei für die betroffene Personengruppe das sozio-kulturelle Existenzminimum ”akut infrage gestellt“ und ”schnelles Handeln erforderlich“.
Einige gesetzliche Krankenkassen erheben bereits Zusatzbeiträge; weitere haben dies angekündigt. Sie sind dazu verpflichtet, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Einen Zusatzbeitrag von acht Euro können die Kassen ohne Einkommensprüfung erheben. Ansonsten darf der Zusatzbeitrag ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens von derzeit 3.750 Euro im Monat nicht überschreiten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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