Zur Bekämpfung der Verbreitung von sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet verlangt die SPD-Fraktion eine bessere Ausstattung der Polizei, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie eine bessere internationale Zusammenarbeit, ”um die Löschung kinderpornographischer Netzinhalte zeitnah und effektiv durchzusetzen und eine konsequente Strafverfolgung zu erreichen“. Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von Union und FDP, für zunächst ein Jahr Internetseiten mit kinderpornographischen Angeboten nicht zu sperren und somit das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen nicht anzuwenden, ist nach Ansicht der SPD-Fraktion mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren. Daher müsse das Gesetz aufgehoben werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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