Außerdem verlangt die Fraktion in ihrem Antrag, dass variable, an den Unternehmenserfolg geknüpfte Gehaltsbestandteile höchstens ein Viertel des Gesamtgehaltes ausmachen dürften. Erfolgsbeteiligungen sollten grundsätzlich an den langfristigen Erfolg des Unternehmens anknüpfen. Aktienoptionen dürften daher erst nach 10 Jahren eingelöst werden. Die Höhe der Gehälter von Vorstandsmitgliedern solle auf jeden Fall veröffentlicht werden müssen. Nach den Vorstellungen von Bündnis 90/Die Grünen soll auch die Haftung gegenüber geschädigten Anlegern für falsche Informationen bei der Anlageberatung ausgeweitet werden. Um die Kontrolle durch den Aufsichtsrat effektiver zu gestalten, schlägt die Fraktion vor, dass Vorstandsmitglieder erst nach 5 Jahren in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens berufen werden können sollten. Die Zahl der Aufsichtsratsmandate soll auf maximal fünf je Person begrenzt werden.
Die Fraktion begründet ihren Antrag mit dem Hinweis, auch unverhältnismäßig hohe und nur auf den kurzfristigen Erfolg ausgerichtete Vergütungen hätten die Finanzkrise vorangetrieben. Das persönliches Haftungsrisiko der Verantwortlichen sei bislang gering. Im Finanzsektor ”konnten einzelne Mitarbeiter durch ein riskantes Verhalten Millionen verdienen, das ihren Instituten langfristig schadete“, schreibt die Fraktion und wirft der Bundesregierung vor, die bisher beschlossenen gesetzlichen Änderungen seien weitgehend wirkungslos geblieben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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